Motion “Portofrei abstimmen und wählen – Stimmbeteiligung erhöhen und Rechtsunsicherheiten beseitigen”

Im Kanton Thurgau entscheiden die Gemeinden, ob sie das Rückantwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe per Post vorfrankieren oder nicht. Je nachdem ist die Stimmabgabe portofrei möglich oder nicht. Gemäss Thurgauer Zeitung treffen bei den Gemeinden, welche die Rückantwortcouverts nicht vorfrankieren, immer wieder unfrankierte Abstimmungscouverts ein. Während die einen Gemeinden solche Stimmcouverts nicht akzeptieren und der Post zurückgeben, die sie dann vernichtet, übernehmen andere Gemeinden die fehlende Frankatur.

Es ist höchst fraglich, ob die Verweigerung der Entgegennahme von Stimmcouverts rechtskonform ist, weil damit de facto ein neuer, gesetzlich nicht vorgesehener Ungültigkeitsgrund geschaffen wird. Wenn es um die Ausübung unserer politischen Rechte geht, dürfen keine (Rechts-)Unsicherheiten entstehen. Künftig soll die briefliche Stimmabgabe daher allen Bürgerinnen und Bürgern in allen Gemeinden des Kantons portofrei mit vorfrankierten Rückantwortcouverts ermöglicht werden. Damit wird zugleich die aktive Wahrnehmung des Stimmrechts gefördert, was angesichts der leider stetig sinkenden Beteiligungen bei Wahlen und Abstimmungen ein kleiner Beitrag für eine höhere Partizipation am direkt-demokratischen Prozess ist.

Zum Vorstoss: MO Portofrei abstimmen und wählen – Stimmbeteiligung erhöhen und Rechtsunsicherheiten beseitigen