Einfache Anfrage «Unterhalt Fliessgewässer»

Der Gewässerunterhalt hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Während Gewässer früher zum Schutz vor Naturgefahren primär verbaut oder korrigiert wurden, muss der Wasserschutz heute in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen gewährleistet werden.

Der sachgerechte Gewässerunterhalt trägt wesentlich zur Hochwassersicherheit und zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen der Fliessgewässer, insbesondere auf landwirtschaftliche Kulturflächen bei und ist eine vergleichsweise günstige Präventionsmassnahme. Die besten Planungen und Konzepte nützen aber nichts, wenn es mit der Umsetzung, dem Vollzug und der Kontrolle hapert. Vernachlässigen die Gemeinden ihre Unterhaltspflicht bei Bächen, sind die privaten Anstösser, meist Landwirte, die Leidtragenden.

Dazu stelle ich dem Regierungsrat ein paar Fragen.

Zum Vorstoss: EA Unterhalt Fliessgewaesser

Motion «Keine Bestrafung von Sanierung und Renovation!»

Ziel der Motion ist es, die steuerliche Praxis des «wirtschaftlich-technischen Neubaus» zu beseitigen: Sie führt dazu, dass die Aufwendungen bei grösseren Sanierungen integral als wertvermehrende Anlagekosten (steuerlich nicht abzugsfähig) gelten, während bei kleineren Sanierungen zwischen werterhaltenden (steuerlich abzugsfähig) und wertvermehrenden Aufwendungen (steuerlich nicht abzugsfähig) differenziert wird.

Das «Alles oder nichts»-Prinzip des «wirtschaftlich-technischen Neubaus» führt zu wenig sachgerechten, unbefriedigenden und ungerechten Ergebnissen. Künftig soll daher auch bei umfassenden Sanierungen wieder in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die ausgeführten Arbeiten dem Unterhalt, dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen. Eine steuerrechtlich differenzierte Betrachtungsweise ist auf jeden Fall (sach-)gerechter.

Zum Vorstoss: MO Keine steuerliche Bestrafung von Sanierung und Renovation!