20.243176 In Schweizer Moscheen soll in einer Landessprache gepredigt werden

Grund des Vorstosses:

In Schweizer Moscheen wird häufig auf Türkisch oder Arabisch gepredigt. Konflikte ergeben sich oftmals, wenn von ausländischen Staaten finanzierte Imame in der Schweiz Predigten mit extremistischen Inhalten abhalten. Es ist bekannt, dass staatliche oder staatsnahe Einrichtungen (u.a. aus der Türkei, den Golfstaaten oder aus Saudi-Arabien) in der Schweiz Moscheen finanzieren und mehr Einfluss für radikale Ausprägungen des Islams anstreben. Diese Bestrebungen stehen vielfach im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu einem friedlichen Zusammenleben der Gesellschaft. Durch staatliche Akteure wie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) lassen sich auf Türkisch und Arabisch gehaltene Predigten, die unter Verdacht stehen, sozialen Unfrieden zu stiften oder Hass zu verbreiten, nur lückenhaft und durch massiven Ressourcenaufwand (z.B. durch seltene Dolmetscher) analysieren. Wegen zu knapper Ressourcen – Fachkräfte mit diesen Sprachkenntnissen sind nur in beschränkter Zahl verfügbar – lässt sich diese wichtige Präventionsarbeit nur unbefriedigend bewältigen. Von islamischen Verbänden kann erwartet werden, dass in ihren Moscheen in einer Landessprache gepredigt wird. Und falls dies in Ausnahmefällen (noch) nicht möglich sein sollte, kann erwartet werden, dass zumindest in der «internationalen Sprache» Englisch gepredigt wird. Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) teilte im September 2022 mit, dass immer mehr Imame in der Schweiz ihre Predigten in einer Landessprache halten. Dies beweist, dass auch muslimische Verbände und Prediger bereits von sich auch einiges in diese Richtung unternehmen. Die Forderung nach muslimischen Predigten in einer Landessprache deckt sich im Übrigen mit dem Vorgehen anderer europäischer Staaten. Per Anfang 2024 hat Frankreich ein neues Gesetz gegen ausländische Einflussnahme durch die Entsendung von Imamen verabschiedet. Imame, die in Frankreich tätig sind, müssen ihre Qualifikationen und ihre Kenntnisse über die französische Gesellschaft nachweisen. Gesetzliche Massnahmen gegen den Politischen Islam befinden sich zudem auch in anderen europäischen Staaten in Umsetzung und Vorbereitung.

Antwort des Bundesrates:

In seinem Bericht «Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen» vom 8. Dezember 2023 in Erfüllung des Postulats 21.3451 «Imame in der Schweiz» führt der Bundesrat aus, dass sich Personen radikalisieren können, indem sie Prediger oder Netzwerken folgen, die gewalttätig-extremistische oder terroristische Diskurse führen. Allerdings habe sich die Verbreitung von gewalttätig-extremistischem oder terroristischem Gedankengut von öffentlich zugänglichen Orten an weniger zugängliche Orte wie private Räume verschoben. Der Nachrichtendienst des Bundes hielt in seinem Bericht «Sicherheit Schweiz 2018» fest, dass Kontakte mit extremistischen Islamisten vermehrt ausserhalb von Moscheen stattfinden. Eine zunehmend wichtige Rolle bei der Vernetzung von Jugendlichen mit extremistischen Islamisten, die oft keine Imame sind, spielt das Internet. Dort werden Kontakte oft in geschlossenen Netzwerken geknüpft. Sprachliche Vorgaben für Predigten in Moscheen wären somit kaum geeignet, die Risiken einer Radikalisierung zu vermindern. Moscheebesucherinnen und -besucher könnten sich auch nach der Predigt mit dem Imam in der Sprache ihrer Wahl austauschen.  In seiner Stellungnahme zur Motion 16.3330 Quadri «Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht» stellte der Bundesrat klar, dass muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Grundrechte wie die Sprachenfreiheit gelten für Muslime ebenso wie für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. Auch christliche Predigten werden in anderen Sprachen abgehalten (z.B. Spanisch, Portugiesisch, Serbisch, Latein).  Eine an die muslimische Religionszugehörigkeit anknüpfende Pflicht, in einer Landessprache zu predigen, wäre eine unzulässige Diskriminierung. Wichtig für die Reduktion des Radikalisierungsrisikos ist die Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinschaften vor Ort, wie sie Kantone, in denen viele Muslime leben, praktizieren. Der Bund führte auch verstärkte Transparenzregelungen ein. So müssen sich Vereine, die hauptsächlich Vermögenswerte für karitative, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke im Ausland sammeln oder verteilen, seit dem 1. Januar 2023 im Handelsregister eintragen (Art. 61 Abs. 2 Ziff. 3 ZGB). Schliesslich schickte der Bundesrat am 21. Februar 2024 den Entwurf des «Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen» in die Vernehmlassung.  Die vom Motionär erwähnte französische Regelung sieht zwar vor, keine von fremden Staaten bezahlte Imame mehr zuzulassen. Im Gegenzug will Frankreich aber auch mehr für die Ausbildung von Imamen im eigenen Land tun. Von der Regelung nicht erfasst werden sogenannte «Wanderprediger», die sich mit einem Touristenvisum in Frankreich aufhalten. Eine Pflicht für Imame, nur in der Landessprache zu predigen, sieht die Regelung nicht vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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