Der Bundesrat führt eine Liste mit sicheren Staaten (Heimat-, Herkunfts- und Drittstaaten), die er periodisch überprüft (Art. 6a AsylG). Die EU-Kommission beabsichtigt, die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien und Bangladesch – anders als die Schweiz – als sichere Staaten einzustufen. Die neue deutsche Regierung plant, neben Marokko und Tunesien auch Algerien als sicheren Staat einzustufen.
Folgt die Schweiz dieser Anpassung oder hält sie an ihrer zurückhaltenden Praxis fest?
Antwort des Bundesrates:
Die Liste der sicheren Herkunftsländer wird regelmässig unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den betreffenden Ländern überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Der Bundesrat konsultiert dabei die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte vor jeder beabsichtigten Änderung, mindestens aber einmal pro Jahr. Der Bundesrat hat die SPK zuletzt im November 2024 konsultiert. Die Liste wurde damals nicht angepasst. Die nächste Konsultation ist für Ende 2025 respektive Anfang 2026 vorgesehen.
Die Liste der sicheren Herkunftsländer hat in den europäischen Ländern beim Asylverfahren eine viel höhere Relevanz als in der Schweiz. So kann die Schweiz – im Gegensatz zu Deutschland – jedes Asylgesuch im beschleunigten Verfahren behandeln, unabhängig von der Situation im Herkunftsland. Dies geschieht beispielsweise auch bei Asylsuchenden aus Algerien, Marokko und Tunesien (24-Stunden-Verfahren). Die Bezeichnung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat ist dafür nicht notwendig.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
10.06.2025
Nationalrat