25.3601Motion
Resettlement aussetzen, bis das Asylsystem stabilisiert ist

Grund des Vorstosses:

Der Bundesrat kann grösseren Personengruppen im Rahmen von Resettlement-Programmen Asyl gewähren (vgl. Art. 56 AsylG). Seit 2013 hat er rund 7’000 Personen aus Konfliktgebieten im Nahen Osten direkt in die Schweiz eingeflogen, bei denen es sich gemäss Beurteilung des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) um Flüchtlinge handelte. Per 1. April 2023 wurde das Resettlement suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen.

Obwohl das Asylsystem nach wie vor massiv überlastet ist und die Gesamtbestände im Asylbereich auf Rekordniveau liegen, hat der Bundesrat am 30. April 2025 beschlossen, das Resettlement-Programm zu reaktivieren und 1’600 Personen direkt in die Schweiz einzufliegen. Viele dieser Personen sprechen kein Wort Deutsch, haben keine Ausbildung und bleiben langfristig von Sozialhilfe abhängig. Das ist verantwortungslos gegenüber der Schweizer Bevölkerung, welche die Folgen der verfehlten Asylpolitik trägt: Mehr Kosten, mehr Kriminalität, höhere Mieten.

Statt Fluchtursachen zu bekämpfen oder Hilfe vor Ort zu leisten, setzt Resettlement ein falsches Signal: Wer es nicht selbst schafft, wird halt eingeflogen. Das untergräbt das Asylsystem und fördert die weltweite Wanderbewegung.

Per Ende 2024 lag der Gesamtbestand im Asylbereich bei 226’706 Personen. Davon befanden sich 133’113 Personen im Asylprozess (ohne anerkannte Flüchtlinge und abgewiesene Asylbewerber mit Rückkehrunterstützung). Daher ist das Resettlement-Programm auszusetzen, bis das Asylsystem nachhaltig stabilisiert ist. Das ist der Fall, wenn sich die Gesamtbestände im Asylprozess auf unter 50’000 Personen erholt haben.

Antwort des Bundesrates:

Am 29. Mai 2019 hat der Bundesrat das Konzept zur Planung und Steuerung der Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen verabschiedet (Umsetzungskonzept Resettlement; s. Medienmitteilung vom 29.05.2019) und sich damit für eine Verstetigung der Schweizer Beteiligung an den Resettlement-Aktivitäten des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) ausgesprochen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ihm gestützt auf das Umsetzungskonzept Resettlement alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm zur Genehmigung vorzulegen, welches eine Aufnahme innerhalb der Bandbreite von 1’500 bis 2’000 Flüchtlingen vorsieht.

 

Das Resettlement-Programm wird in enger Abstimmung mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie unter Berücksichtigung der Asyllage umgesetzt. Eine Kopplung an eine bestimmte Schwelle, wie sie in der Motion gefordert wird, ist deshalb weder notwendig noch zielführend. Im Rahmen des Programms 2024-25 gab es bisher dementsprechend keine Einreisen. Im zweiten Halbjahr 2025 plant das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf der Basis konkreter Zusagen der Kantone die Aufnahme von einer Flüchtlingsgruppe im zweistelligen Bereich.  

 

Mit Hinblick auf die Jahre 2026 und 2027 hat der Bundesrat am 30. April 2025 beschlossen, das Resettlement-Programm 2024-25 bis Ende 2027 zu verlängern (s. Medienmitteilung vom 30.04.2025). Für die Jahre 2026 und 2027 sind maximal bis zu 400 Aufnahmen jährlich vorgesehen. Dieser Entscheid erfolgte nach Konsultation mit der Begleitgruppe Resettlement, welche die Wichtigkeit dieses gezielten Schutzinstruments für besonders schutzbedürftige Personen im Grundsatz bestätigte. Die Begleitgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone (SODK, KKJPD und VKM), der Gemeinden (SGV) und Städte (SSV), des Bundes (EJPD und EDA), der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des UNHCR zusammen. Vor dem Entscheid wurden die Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerates angehört. Nebst dem Resettlement-Programm engagiert sich die Schweiz auch auf internationaler Ebene, indem sie – gestützt auf den Globalen Flüchtlingspakt und dessen Zielsetzungen – Geflüchteten Hilfe vor Ort leistet sowie Erstaufnahmestaaten von Geflüchteten unterstützt.

 

Bis zu wie vielen Resettlement-Einreisen es in den Jahren 2026 und 2027 effektiv kommt, wird vom EJPD in Abstimmung mit der Begleitgruppe Resettlement festgelegt. Die Entwicklung der Asyllage, namentlich die Situation im Unterbringungs- und Betreuungsbereich auf kantonaler Ebene, wird dabei wie bereits heute ebenfalls berücksichtigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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