Zur Begründung der teilweise massiven Eingriffe in unsere verfassungsmässigen Grundrechte durch die Covid-Massnahmen wird jeweils die Auslastung der Intensivstationen herangezogen, in jüngster Zeit – offenbar mangels anderer Gründe – fast ausschliesslich.
Die Coronakrise zieht sich nun bereits mehr als anderthalb Jahre hin und wird uns auch in den kommenden Monaten und Jahren beschäftigen. Die Spitäler hatten in der Zwischenzeit viele Situationen auf den Intensivstationen unter immensem Druck zu bewältigen. Es ist zu erwarten, dass der Kanton Thurgau und seine (Kantons-)Spitäler mittlerweile Lehren aus der vergangenen Coronaphase ziehen konnten.
Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat einige Fragen.
Zum Vorstoss: EA Auslastung der Intensivstationen