Einfache Anfrage “Sind Tierhalteverbote für die Katz?”

Ende März hat das Veterinäramt in Müllheim in einem Privathaushalt 35 Haustiere beschlagnahmt. Die Tiere waren stark verwahrlost und in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. In einem Gefrierschrank fanden die Beamten 21 tote Katzen, drei weitere Katzenkadaver lagen in einem Gartenhäuschen. Es ist zu begrüssen, dass das Veterinäramt durchgegriffen hat. Erstaunlich ist aber, dass die Tierhalterin mit einem Tierhalteverbot belegt ist, das jahrelang nicht eingehalten wurde. Der Kantonstierarzt kommentierte dies mit den Worten, das Veterinäramt könne nicht “ständig kontrollieren”, ob ein verhängtes Tierhalteverbot tatsächlich eingehalten werde.

All dies wirft Fragen auf: Vom Veterinäramt verlangt niemand, “ständig” zu kontrollieren. Die Durchsetzung des Tierschutzrechts ist aber eine staatliche Aufgabe, die (bei Nutz- wie auch bei Heimtieren) von den zuständigen Ämtern und nicht von den Nachbarn wahrgenommen werden sollte. Stichproben sind unabdingbar, auf Kontrollen zu verzichten ist unhaltbar. Von besonderem Interesse ist daher, wie viele Tierhalteverbote derzeit bestehen und wie viele davon tatsächlich eingehalten bzw. durchgesetzt werden.

Zum Vorstoss: EA Sind Tierhalteverbote für die Katz

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