Einfache Anfrage “Wie weiter am Bezirksgericht Kreuzlingen – und allgemein in der erstinstanzlichen Zivil- und Strafrechtspflege?”

Beim Bezirksgericht Kreuzlingen ist ein sog. “Mammutprozess” hängig, welcher die vorhandenen Kapazitäten für rund ein Jahr klar überschreitet. Das heisst, einer von drei Richtern fällt für die Behandlung der übrigen Fälle für diese Zeit völlig aus. Die bisher bestehende Möglichkeit der administrativen Entlastung durch einen zusätzlichen Gerichtsschreiber ist bei dieser Ausgangslage völlig ungenügend. Auch die Belastung für die einzusetzenden Laienrichter geht über das hinaus, was sie neben ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit bewältigen können.

Die erstinstanzliche Thurgauer Justiz hat ernsthafte strukturelle Probleme. Die geschilderte Problematik kann sich jederzeit wiederholen. Die erstinstanzliche Zivil- und Strafjustiz ist im Kanton Thurgau von Gesetzes wegen nicht auf ausserordentliche Fälle vorbereitet. Dies gilt auch für längere Abwesenheiten von Richterinnen und Richtern infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Im Interesse der Rechtssuchenden, die einen verfassungsmässigen Anspruch auf eine jederzeit voll funktionsfähige Justiz haben, sollte das rechtlich erforderliche Instrumentarium für die Bewältigung ausserordentlich aufwendiger Verfahren und längerer Abwesenheiten von Richterinnen und Richtern rasch geschaffen werden.

Zum Vorstoss: EA Wie weiter am Bezirksgericht Kreuzlingen – und allgemein in der erstinstanzlichen Zivil- und Strafrechtspflege?

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