Der Kanton Thurgau führt diverse als «Fonds» bezeichnete Spezialfinanzierungen (z.B. Energiefonds, Biodiversitätsfonds etc.), die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Die meisten Fonds werden mit ordentlichen Staatsmitteln geäufnet. Über die Einlagen entscheidet der Grosse Rat, über die Ausgaben der Regierungsrat oder einzelne Ämter.
Das alles stellt kein Problem dar, solange die in der Kantonsverfassung (KV) verankerten Finanzkompetenzen eingehalten werden – vor allem dann, wenn ordentliche Staatsmittel betroffen sind. Ob das der Fall ist, ist jedoch höchst fraglich. Die Kantonsverfassung sieht keine Ausnahmen für Fonds vor. Das Finanzreferendum darf nicht auf dem Umweg über Fonds oder durch eine Mehrzahl von Kompetenzdelegationen ausgehöhlt werden.
Da immer wieder betont wird, dass in Zukunft auch Grossprojekte aus dem Energiefonds unterstützt werden sollen, sind wir dezidiert der Auffassung, dass die Finanzkompetenzen bei den Einlagen und Entnahmen aus den kantonalen Fonds klar geregelt werden müssen. Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.
Zum Vorstoss: IP Licht in die Dunkelkammer der Fonds