Die Thurgauer Notariate und Grundbuchämter erheben Beurkundungs-, Grundbuch-, Notariats- und Kanzleigebühren. Damit der Gesamtertrag dieser Gebühren die Kosten übersteigen darf, werden diese seit 1997 nicht mehr als Gebühren, sondern als Gemengesteuern erhoben. Die Gemengesteuern werfen sehr hohe Erträge ab: 2021 betrug der Bruttoertrag bei einem Kostendeckungsgrad von stattlichen 334% (Handänderungen) bzw. 266% (andere Geschäfte) 28 Mio. Franken.
Angesichts der düsteren Finanzlage des Kantons in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts ist es nachvollziehbar, dass man neue Ertragsquellen wie die Gemengesteuer erschloss. Nach den Rekordüberschüssen der vergangenen Jahre und der finanziell sehr günstigen Lage des Kantons rechtfertigen sie sich aber nicht mehr. Vor allem auch deshalb nicht, weil bei Grundstückgeschäften bereits die (noch viel höhere) Handänderungssteuer sowie die Grundstückgewinnsteuer anfallen. Eine Dreifachbelastung zusammen mit der Gemengesteuer ist unangebracht. Zudem ist die Reduktion der Gemengesteuern neben der Abschaffung der Liegenschaftensteuer finanziell verkraftbar.
Zum Vorstoss: MO Überhöhte Staatsgebühren jetzt reduzieren