20.243049 Die Landwirtschaft von den Freihandelsabkommen ausnehmen, um die Existenz der Bauernfamilien und der Akteure der regionalen Land- und Ernährungswirtschaft sicherzustellen

Grund des Vorstosses:

Inländische Landwirtschaftsprodukte stehen in Konkurrenz zu importierten landwirtschaftlichen Lebensmitteln, für die weder die gleichen Produktionsvorschriften noch die gleichen sozialen und ethischen Standards oder Vorschriften im Bereich der Tierhaltung gelten. Diese Importe sind für viele Akteure der regionalen Land- und Ernährungswirtschaft existenzbedrohend, darunter für zahlreiche Metzgerinnen und Metzger, Bäckerinnen und Confiseure und Käserinnen und Käser sowie für die zahlreichen von ihnen abhängigen Arbeitsplätze.Mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung müssten vielmehr die lokale Produktion und der Konsum lokal hergestellter Produkte gefördert und damit dem Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten nach einem breit gefächerten Angebot an einheimischen Lebensmitteln entsprochen werden.Wer ein Produkt im Ausland neu auf den Markt bringen möchte, sieht sich oft mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Es ist daher nicht unbedingt sinnvoll, wenn die Schweizer Landwirtschaft auf einige wenige für den Export bestimmte Produkte setzt. Der Käsesektor ist aufgrund der vielen Spezialitäten sehr diversifiziert. Sein Erfolg wird von den Befürworterinnen und Befürwortern des Freihandels immer wieder ins Feld geführt und dies, obwohl die Exporte von Milch und Milchprodukten seit 2021 um 9,9 Prozent zurückgingen, wobei der Rückgang bei der Milch 48,7 Prozent und beim Käse 6,7 Prozent betrug. Die Gesamtausfuhren von Käse gingen um 5194 Tonnen auf 72 585 Tonnen im Jahr 2022 zurück. Der Export in europäische Länder ging dabei um 5,6 Prozent auf 58 128 Tonnen zurück. Die Importe hingegen stiegen auf 73 098 Tonnen.Im Rahmen des Abkommens mit Chile wurde für Rotwein eine Konzession im Umfang von fast 15 Millionen Litern gewährt — in einem Sektor, in dem der Konsum stetig zurückgeht. Das Abkommen wird die Schweizer Weinbäuerinnen und Weinbauern noch stärker unter Druck setzen. Das Abkommen wird die Schweizer Weinbäuerinnen und Weinbauern noch stärker unter Druck setzen.

Antwort des Bundesrates:

Die Land- und Ernährungswirtschaft ist ein wichtiger Teil der Schweizer Volkswirtschaft. Sie ist bereits heute weitgehend in internationale Handelsflüsse integriert, sei es in der Beschaffung von Produktionsmitteln wie Tierfutter oder im Export von Lebensmitteln wie Schokolade oder Käse. Bei einem Selbstversorgungsgrad von 53% ist die Schweiz auf den Import von Agrargütern angewiesen. Verschiedene Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft profitieren im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) wie die übrigen Wirtschaftsbereiche von verbessertem Marktzugang. Zwar waren die globalen Agrarexporte 2023 gegenüber dem Rekordvorjahr leicht rückläufig, doch in den letzten zehn Jahren stellt der Bundesrat ein Wachstum von 15% fest. Die Schweiz hat daher ein grosses Interesse, auch künftig verbesserten Marktzugang für Agrarprodukte zu vereinbaren. Davon profitieren nicht nur Produzenten von Qualitätsprodukten und Spezialitäten, sondern auch Zulieferer.Agrarprodukte gehören zu den Hauptexportinteressen vieler Länder, mit denen die Schweiz FHA-Verhandlungen führt. Sie haben in diesem Bereich entsprechende Erwartungen. Um erfolgreiche Abschlüsse zu ermöglichen, ist es unumgänglich, dass Abkommen die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten berücksichtigen. Der Ausschluss von Agrarprodukten würde von unseren Verhandlungspartnern nicht akzeptiert und würde somit den Abschluss von neuen FHA verhindern. Das würde der Schweizer Wirtschaft schaden, weil die Öffnung neuer, attraktiver Märkte erschwert wird. Zudem würden Schweizer Exporteure gegenüber Konkurrenten aus Ländern benachteilitgt, welche über FHA mit den jeweiligen Handelspartnern verfügen. Zudem schreibt das WTO-Recht vor, dass FHA grundsätzlich allen Handel umfassen müssen. Somit wäre ein vollständiger Ausschluss des Agrarsektors nicht mit dem WTO-Recht vereinbar.Die Schweiz stellt in Verhandlungen über Freihandelsabkommen sicher, dass die Konzessionen im Landwirtschaftsbereich mit den Grundlagen der Agrarpolitik vereinbar und für die Landwirtschaft verkraftbar sind. Dies ist so auch in den entsprechenden Verhandlungsmandaten festgehalten, zu denen die zuständigen parlamentarischen Kommissionen sowie die Kantone konsultiert werden.Vertreter der Landwirtschaft werden zudem regelmässig über die Verhandlungen informiert und fallweise in die Erarbeitung möglicher Lösungen miteinbezogen. Das Rotweinkontingent für Chile beträgt nicht wie erwähnt 15 Mio. Liter, sondern ist auf 1,5 Mio. Liter beziehungsweise 15’000 hl begrenzt. Dies ist weniger als die Importe aus Chile in den letzen fünf Jahren und entspricht etwa 1% der Gesamtrotweinimporte. Die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft mit beschränktem Binnenmarkt ist für die Wahrung ihres Wohlstands auf den Zugang zu ausländischen Märkten angewiesen. FHA sind dafür ein wichtiges Instrument. In Zeiten erhöhter geopolitischer Spannungen und angesichts unsicherer Wirtschaftsaussichten gewinnen sie weiter an Bedeutung. Sie eröffnen neue Märkte und ermöglichen die Diversifizierung der Wertschöpfungsketten, was die Widerstandskraft der Volkswirtschaft stärkt. Es ist der Schweiz gelungen, eines der umfangreichsten Netzwerke von FHA aufzubauen, ohne dass dies für die Schweizer Landwirtschaft nicht verkraftbar gewesen wäre. Die Annahme dieser Motion würde das Zustandekommen neuer FHA verhindern und somit der Schweizer Wirtschaft schaden.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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