Der Bundesrat wird beauftragt, mit dem Voranschlag 2025 einen integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) vorzulegen, der eine schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben vorsieht, bis diese im Jahre 2030 mindestens einem Prozent des BIP entsprechen. Zu diesem Zweck schöpft er alle Möglichkeiten nach Artikel 126 der Bundesverfassung aus.
Grund des Vorstosses:
2029 wird die Armee aufgrund der Sparmassnahmen, die für die Erleichterung der Annahme des Voranschlags 2024 des Bundes ergriffen worden sind, ihre gesamte Verteidigungsfähigkeit eingebüsst haben. Die Artilleriesysteme und Luftverteidigungssysteme kurzer und mittlerer Reichweite müssen ersetzt werden. Europa rüstet wieder auf und wir sollten von den Aufträgen unserer Nachbarn profitieren und uns von ihnen inspirieren lassen. Jeglicher Aufschub der Finanzierung würde die Schweiz zu einer Käuferin zweiten Ranges machen, denn die produzierenden Länder rüsten prioritär ihre eigenen Armeen und ihre Verbündeten aus. Die Modernisierung des Leopard-Panzers war für die Mitte der 2030er-Jahre vorgesehen. Die aktuellen Konflikte zeigen jedoch, dass eine Modernisierung schon vorher nötig ist. Mehrere unserer Nachbarn schliessen sich zusammen, um gemeinsame Programme durchzuführen. Ohne rasch verfügbare Mittel wird die Schweiz ein Jahrzehnt warten müssen. Alle europäischen Ländern haben die Situation und die strategische Bedrohung erkannt. Sie wollen mindestens zwei Prozent ihres BIP in die Verteidigung zu investieren, wobei 20 Prozent davon für die Erneuerung oder Modernisierung des Materials verwendet werden müssen. Schliesslich sehen zahlreiche Armeen vor, ihren Bestand um 150 Prozent zu erhöhen. Um den neuen Finanzierungsrahmen zu berücksichtigen, plant die Schweizer Armee, lediglich einen Drittel des Materials zu erneuern (Prozess AGILO). Die Folge: Zwei Drittel der Einheiten müssen sich noch während 10 bis 20 Jahren mit veraltetem, ja sogar gefährlichem Material begnügen. Dieser Plan würde eine «Zwei-Klassen-Armee» schaffen: Bestimmte Einheiten würden modernes Material erhalten, während die anderen abgehängt würden. Müssten die Ausbildungsgänge und Instandhaltungen jeweils doppelt durchgeführt werden, würden die erhofften Einsparungen zunichtegemacht. Schlimmer noch: Eine Beschaffung in Tranchen hätte höhere Einheitspreise zur Folge, während Grossserienbestellungen, in Zusammenarbeit mit ausländischen Entwicklungs- und Beschaffungsprogrammen, die Kosten stark reduzieren könnten und es der Schweizer Industrie ermöglichen würden, Komponenten für den Materialbestand unserer Nachbarn zu produzieren.
Antwort des Bundesrates:
Die Situation des Bundeshaushalts ist anspruchsvoll. 2024 wird eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung vorgenommen mit dem Ziel, ab 2027 mind. 4 Mrd. und ab 2030 mind. 5 Mrd. (inkl. 1 Mrd. zur Finanzierung der 13. AHV-Rente) Einsparpotential zu eruieren, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Der Bundesrat ist der Meinung, dass aus sicherheitspolitischer Sicht die Verteidigungsfähigkeit der Armee in absehbarer Zeit wiederhergestellt werden muss. Der Bundesrat und das Parlament haben entsprechend beschlossen, die Armeeausgaben bis 2035 auf 1 % des BIP zu erhöhen. Eine raschere Erhöhung der Armeeausgaben, so dass diese bis 2030 1 % des BIP erreichen würden, ist aus Sicht des Bundesrats innerhalb der Schuldenbremse nicht finanzierbar. Zur Frage einer ausserordentlichen Finanzierung hat sich der Bundesrat ebenfalls mehrfach geäussert (Motion 23.3843 Salzmann und Motion FK-N 23.4350). Darin hat er festgehalten, dass die in Artikel 15 FHG gestellten Anforderungen an ausserordentliche Ausgaben (namentlich «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen») weder für das Wachstum der Armeeausgaben noch für den Bundesbeitrag an den Wiederaufbau der Ukraine erfüllt sind. Die Höhe der Beiträge kann gesteuert werden, weshalb diese Ausgaben nicht ausserordentlich verbucht werden können. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.