20.243320 Der Schalldämpfer ist als verbotenes Hilfsmittel gemäss Jagdverordnung zu streichen

Grund des Vorstosses:

Schalldämpfer werden seit mehreren Jahren in verschiedenen Kantonen mit Ausnahmebewilligung jagdlich eingesetzt. Es ist aus unserer Sicht zwingend, diese Rechtsänderung vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem setzten viele Jäger Schalldämpfer im Ausland ein, wo sie ebenfalls seit mehreren Jahren jagdlich geführt werden dürfen. Jäger mit der entsprechenden Ausnahmebewilligung tragen die Instrumente bereits heute im Europäischen Feuerwaffenpass ein.

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