Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Energieinfrastrukturen (Produktion, Netze, Speicher) technologieoffen mit dem bestehenden Netzzuschlagsfonds langfristig ausreichend finanziert werden können. Es ist dabei zu analysieren, welche Kosten über welchen Zeitraum entstehen und welche Einnahmen der Netzzuschlagsfonds hierfür benötigt.
Grund des Vorstosses:
Strom wird in der Schweiz in absehbarer Zeit knapp. Sowohl das allgemeine Wachstum in fast allen Bereichen als auch die Verschiebung von fossilen Energien in die Elektrizität, akzentuiert die Problematik der sicheren Stromversorgung stark. Gleichzeitig sollen die bestehenden Kernkraftwerke vom Netz genommen werden. Bis im Jahr 2050 steigt der Stromverbrauch auf schätzungsweise bis zu 85 TWh an. Heute produziert die Schweiz etwas mehr als 65 TWh Elektrizität. Abzüglich der wegfallenden Produktion aus Kernkraftwerken von rund 23 TWh ab Mitte der 30er Jahre, bleibt eine riesige ungedeckte Stromproduktion von bis zu 43 TWh pro Jahr. Ein grosser Teil davon wird im kritischen Winterhalbjahr fehlen. Deshalb sind jetzt Massnahmen gefragt, um mittel- bis langfristige Investitionen in Kraftwerks-Kapazitäten für die Versorgungssicherheit sicherzustellen.Es wird einen breiten Produktionsmix benötigen (Wasserkraft, Kernenergie, Photovoltaik und Windenergie etc.), um die Stromversorgung in der Schweiz langfristig zu sichern. Gleichzeitig sollen die Klimaziele eingehalten werden. Die Schweiz hat gute Erfahrungen bei der Infrastrukturfinanzierung mit dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr-Fonds (NAF) gemacht, um den Unterhalt und die Erweiterungen der Strassen- und Schieneninfrastrukturen zu finanzieren. Um die Versorgungssicherheit mit Strom zu gewährleisten, sind Investitionen in Milliardenhöhe über die nächsten Jahrzehnte in die Energieinfrastruktur inklusive Speicherkapazitäten und Netze notwendig. Die dazu notwendige Finanzierung über den Netzzuschlagsfonds ist naheliegend. Heute wird dieser Fonds mit 2.3 Rappen pro kWh von den Stromkonsumenten gespiesen und damit können pro Jahr rund 1.3 Milliarden CHF eingenommen werden.
Antwort des Bundesrates:
Mit Annahme der Änderungen im Stromversorgungsgesetz und im Energiegesetz (BBl 2023 2301) hat die Stimmbevölkerung im Juni 2024 bestätigt, dass der Netzzuschlagsfonds für die Förderung der erneuerbaren Energien einzusetzen ist (Art. 37, Abs. 1). Dieser Beschluss steht einer technologieoffenen Verwendung der Mittel aus dem Netzzuschlag entgegen. Somit kann nur die erneuerbare Stromproduktion aus diesem Fonds gefördert werden. Neu werden zudem Speicher über eine Rückerstattung des Netznutzungsentgelts und des Netzzuschlags gefördert. Auch im Bereich der Netzinfrastruktur existiert bereits eine kostendeckende Finanzierung über die Endverbraucher. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf für den geforderten Bericht.Der Bundesrat hat am 28. August 2024 beschlossen, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative “Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)” in Form einer Anpassung des Kernenergiegesetzes zu erarbeiten (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Initiative «Blackout stoppen»: Bundesrat schlägt indirekten Gegenvorschlag vor). Das Parlament – und allenfalls die Stimmbevölkerung – sollen in einem ersten Schritt den Grundsatzentscheid betreffend das Neubauverbot für Kernkraftwerke treffen. Erst in einem zweiten Schritt soll die Frage der Finanzierung angegangen werden.Die Wirtschaftlichkeit von Energieinfrastrukturen wird von den zum Zeitpunkt des Betriebs geltenden Strompreisen mitbestimmt. Diese hängen letztlich aber auch vom gesamteuropäischen Stromangebot ab. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.