20.244627 Auflösung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen

Grund des Vorstosses:

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Belange der Konsumentinnen und Konsumenten im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Es kostet den Steuerzahler eine Million Franken jährlich. Das BFK vergibt wiederum Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen. Zudem fungiert es als Sekretariat der Eidg. Kommission für Konsumentenfragen (EKK). Die Subvention von Konsumentenorganisationen sowie die Vertretung der Konsumentinnen und Konsumenten sind grundsätzlich keine Bundesaufgaben. In Zeiten von massiven strukturellen Defiziten im Bundeshaushalt sind solche Ausgaben nicht mehr tragbar. Die entsprechenden Dienstleistungen und Kontrollaufgaben können durch die Zivilgesellschaft erledigt und finanziert werden. 

Antwort des Bundesrates:

Es trifft zu, dass das Büro für Konsumentenfragen (BFK) über ein jährliches Budget von rund einer Million Franken verfügt und dass es Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen vergibt, die auf Artikel 5 des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG, SR 944.0) beruhen und die sich auf fast eine Million Franken pro Jahr belaufen. Ebenfalls trifft zu, dass das BFK als Sekretariat für die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) fungiert, die auf Artikel 9 KIG beruht. Weitere Tätigkeiten des BFK sind im Wesentlichen die Durchführung von Kontrollen gemäss der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021), die auf Artikel 35g Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) beruht, das Betreiben einer Melde- und Informationsstelle für Produktesicherheit gemeinsam mit dem SECO gemäss Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, SR 930.111) sowie die Vertretung der Schweiz in internationalen Gremien, insbesondere der OECD, die sich mit Konsumentenfragen befassen.Der Bundesrat ist sich der Haushaltslage bewusst und setzt alles daran, um den Bundeshaushalt wieder in ein strukturelles Gleichgewicht zu bringen. Alle Departemente sind angesichts der schwierigen Haushaltslage vom Bundesrat beauftragt, die Aufgaben und Tätigkeiten sowie Subventionen ihrer Ämter und Verwaltungseinheiten kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Entlastungsmassnahmen zu unterbreiten oder direkt umzusetzen. Angesichts der oben erwähnten Aufgaben und Tätigkeiten des BFK basierend auf Gesetz und Verordnung erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt die integrale Auflösung des BFK als nicht zielführend. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab.Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen: Der Bundesrat wird beauftragt, das Büro für Konsumentenfragen hinsichtlich der Zweckmässigkeit seiner Aufgaben und Tätigkeiten kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen rechtlichen Änderungen und Schritte einzuleiten oder umzusetzen.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz