Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem das Ergreifen der Corona-Massnahmen lücken- und schonungslos aufgearbeitet wird.
Grund des Vorstosses:
Seit dem 1. April 2022 sind in der Schweiz auch die letzten staatlichen Corona-Massnahmen Geschichte. Wir alle freuen uns seither über die wiedererlangten, einst für selbstverständlich geglaubten Freiheiten. Abgeschlossen ist dieses dunkle Kapitel aber leider noch immer nicht. Um einen versöhnlichen Schlussstrich zu ziehen, muss eine lücken- und schonungslose politische Aufarbeitung in die Wege geleitet werden. In den letzten zwei Jahren haben jene, die in der Coronazeit von oben herab verächtlich als «Schwurbler» tituliert wurden, am Laufmeter Recht bekommen. Die Grundlagen, weshalb man die Menschen verängstigt, isoliert und gespalten hat, sind längst in sich zusammengefallen. Entschuldigt haben sich die Verantwortlichen – vom Bundesrat über die Verwaltung bis zu den Mainstream-Medien – bis heute nicht, obwohl längst unübersehbar ist, dass ihnen nicht mehr wohl ist in ihrer Haut. Gerade erst vor ein paar Tagen tat der abtretende Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, Christoph Berger, «ein bisschen Busse». Er hadert heute mit den Ungleichbehandlungen, die er zur Coronazeit mitzuverantworten hatte. Und trotzdem verweigern sich er und seine «Komplizen» stur einer Aufarbeitung – in der Hoffnung, dass die Leute das Ganze dann schon irgendwann vergessen würden… Zur Auffrischung sei hier nur auf eine kleine Auswahl an Erkenntnissen verwiesen, die das Corona-Narrativ von WHO und Co. einstürzen liessen. Die Managerin des Impfstoff-Herstellers Pfizer sagte 2022 vor dem EU-Parlament aus, dass die Impfstoffe vor der Vermarktung weder auf die Wirksamkeit gegen Ansteckung noch gegen diejenige der Weitergabe geprüft worden seien. Das Covid-Zertifikat und die 3G-Regel, die Ungeimpfte während Monaten von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen haben, sind damit als nutzlos entlarvt worden! Oder die massiv gestiegene Übersterblichkeit und die gesunkene Geburtenrate. Oder die komplette Offenlegung der internen Protokolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) im Sommer 2024 durch einen «Whistleblower». Sie demaskieren das von der deutschen (und auch der schweizerischen!) Regierung vertretene Dogma der «Pandemie der Ungeimpften» als unhaltbare Irreführung. In den Protokollen wurde beispielsweise auch der Nutzen von FFP2-Masken (gerade auch an Schulen) stark bestritten.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen bewusst, die die Covid-19-Pandemie für die Gesellschaft mit sich brachte und erachtet es als prioritär, aus den gewonnenen Erfahrungen konkrete Verbesserungen für die künftige Bewältigung von Krisen abzuleiten. Gerade deshalb sind sowohl während als auch nach der Covid-19-Pandemie zahlreiche Evaluationen durchgeführt worden. Darunter die beiden Berichte zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung (BK (2020): Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (1. Phase / Februar bis August 2020); BK (2022) Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie (2. Phase / August 2020 bis Oktober 2021) [www.bk.admin.ch > Dokumentation > Führungsunterstützung > Krisenmanagement ]) sowie eine vom BAG extern in Auftrag gegebene umfassende Evaluation (Interface (2022): Evaluation der Krisenbewältigung COVID-19 bis Sommer 2021, Schlussbericht zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit [www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Evaluationsberichte > Übertragbare Krankheiten]). Diese Berichte bieten eine detaillierte Aufarbeitung der Entscheidungsprozesse und Massnahmen. Sie wurden dem Parlament zur Verfügung gestellt und sind öffentlich zugänglich. Die Erkenntnisse aus den Evaluationen flossen zudem in die Verbesserung der Krisenorganisation des Bundes und in laufende Projekte ein: Unter anderem nimmt die Teilrevision des Epidemiengesetzes zentrale Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie auf (BBl 2023 2748) und der Pandemieplan wurde mit den Erkenntnissen aus der Covid-19-Pandemie revidiert (www.bag.admin.ch > Krankheiten > Covid-19 > Weiterführende Informationen zu Covid-19 > Aufarbeitung der Corona-Pandemie > Aktualisierung Pandemieplan). Als Beispiel für die Umsetzung von Lehren aus der Covid-19-Pandemie auf rechtlicher Ebene kann das Projekt «Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung» (BBl 2024 1072) genannt werden. Im Rahmen des Postulats Noser 23.3675 «Unabhängige Aufarbeitung der Corona-Krise nach Public-Health-Grundsätzen» wird der Bundesrat nach Ablauf der noch laufenden Projekte zudem erneut prüfen, ob noch Lücken zur Erfüllung des Postulats verbleiben. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.