Am 17. Dezember 2021 haben National- und Ständerat eine wichtige Gesetzesrevision verabschiedet, die asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen mit einem umfassenden Reiseverbot (für Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat sowie in alle anderen Staaten) belegt. Die Referendumsfrist ist längst abgelaufen.Wieso ist die fragliche Gesetzesänderung (Art. 59d und 59e AIG) vom Bundesrat nach drei Jahren noch immer nicht in Kraft gesetzt worden?
Grund des Vorstosses:
Antwort des Bundesrates:
Die Vernehmlassung zu dieser Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll im ersten Quartal 2025 eröffnet werden.Vorläufig aufgenommene Personen dürfen jedoch auch nach geltendem Recht grundsätzlich nicht ins Ausland reisen. Nur für bestimmte Reisegründe kann beim SEM eine Bewilligung beantragt werden.