24.7899Fragestunde. Frage
Asylgesuche aus der Türkei – quo vadis?

Antwort des Bundesrates:

Das SEM hat in den vergangenen Jahren jährlich jeweils mehr als 100 Fälschungen in Beweismitteleingaben türkischer Gesuchstellender festgestellt. Diese werden seit Jahrzehnten gut erkannt. Die in letzter Zeit vermehrt eingereichten illegal erworbenen echten Dokumente sind hingegen nach wie vor nur sehr schwer zu erkennen. Wo das SEM solche vermutet, macht es deshalb vertiefte Abklärungen.

Ist ein Gesuch missbräuchlich, wird es abgelehnt und der Wegweisungsvollzug wird angeordnet. Die konsequente Praxis des SEM führt seit Monaten zu sinkenden Schutzquoten bei Asylgesuchen von türkischen Staatsangehörigen.

Es ist möglich, dass nach einem positiven Entscheid Hinweise auftauchen, dass dieser mit gefälschten Dokumenten oder mit dem Missbrauch von echten Dokumenten erschlichen wurde. Dann eröffnet das SEM ein Widerrufsverfahren und das Asyl wird gegebenenfalls widerrufen.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
09.12.2024
Nationalrat

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Pascal Schmid
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