25.7273Fragestunde. Frage
Sonderabgaben im Asylverfahren: Gelebte Praxis oder toter Buchstabe?

Antwort des Bundesrates:

1. Sobald Bundes- und kantonale Behörden eine Personenkontrolle vornehmen, werden sonderabgabepflichtige Personen über die Pflicht, ihre Vermögenswerte offenzulegen, informiert. Bei jedem Eintritt in ein Bundesasylzentrum werden Asylsuchende zudem auf ihre Offenlegungspflicht aufmerksam gemacht und ihre Effekten durchsucht.

2a. Im Jahr 2024 wurden dem SEM 142 Sicherstellungen von Vermögenswerten in der Höhe von 328’741 CHF gemeldet. 2023 wurden in 110 Fällen Vermögenswerte in der Höhe von 208’241 CHF sichergestellt.

2b. Davon wurden 2024 in 95 Fällen insgesamt 242’432 CHF als Sonderabgabe erhoben. Im Jahr 2023 wurden in 73 Fällen insgesamt 141’121 CHF erhoben. In den übrigen Fällen waren entweder die Personen nicht sonderabgabepflichtig oder die Vermögenswerte unterlagen nicht der Vermögenswertabnahme.

Die Zahlen können nicht nach Status aufgeschlüsselt werden.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
17.03.2025
Nationalrat

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