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Kein Asyl ohne Identitätsnachweis

Grund des Vorstosses:

Ein sehr grosser Teil der Asylsuchenden legt weder mit dem Gesuch noch im Rahmen des Asylverfahrens gültige Ausweisdokumente (Reisepass, Identitätskarte) vor. Regelmässig werden die Papiere vor der Einreise in die Schweiz vernichtet oder versteckt. Dies führt zu zahlreichen Falschangaben hinsichtlich Alter, Identität, Herkunft etc. und verursacht hohe Kosten zur kriminaltechnischen und medizinischen Abklärung.

 

Die grobe Verletzung der Mitwirkungspflicht (Art. 8 AsylG) bleibt regelmässig ohne Konsequenzen. Wer seine Papiere versteckt oder vernichtet, wird sogar belohnt: Im Abweisungsfall werden Ausschaffungen erheblich erschwert, verteuert und teils verunmöglicht. Wenn sich Erwachsene als Minderjährige ausgeben, führt dies zu unnötig hohen Ausgaben bei den KESB und erhöht die Chancen, als sog. unbegleiteter Minderjähriger Asylsuchender (UMA) in der Schweiz bleiben zu können. Werden solche «Minderjährigen» straffällig, profitieren sie vom milden Jugendstrafrecht.

 

Falschangaben kommen meist erst dann ans Licht, wenn Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesuch um Familiennachzug stellen. Zu diesem Zeitpunkt werden die (zuvor versteckten) echten Heimaturkunden und Papiere meist nachgereicht, zumal ansonsten auch keine Heirat möglich ist. In seltenen Fällen wird das zuvor gewährte Asyl widerrufen, wenn die Behörden nachweisen können, dass nebst den falschen Personalien auch keine Fluchtgründe bestanden haben. Dies alleine hat aber meist keine Wegweisung aus der Schweiz zur Folge. Die Verletzung der Mitwirkungspflicht bleibt somit ohne Folgen, der Missbrauch ohne Konsequenzen.

 

Künftig soll daher auf Asylgesuche nicht mehr eingetreten werden, wenn keine echten Identitätspapiere vorgewiesen werden oder die eigene Identität nicht anderweitig nachgewiesen wird. Die vorläufige Aufnahme ist in solchen Fällen nicht zu gewähren. Damit werden die bestehenden Fehlanreize, die eine Verletzung der Mitwirkungspflicht belohnen, beseitigt. 

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