Kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat der Bundesrat den Schutzstatus S aktiviert. Unsere Bevölkerung hat diesen Schritt wohlwollend mitgetragen, und das, obwohl die Einwanderung in unser Land ohnehin schon sehr hoch ist. Seither haben über 116[NB]000 Menschen den Status S beantragt. Die Schweizer Bevölkerung hat sie mit grosser Solidarität aufgenommen. Doch diese Solidarität schwindet, wenn sich Missbräuche häufen, wenn die Sozialkosten steigen und wenn die Kriminalität steigt. Umso wichtiger ist es, dass die Richtigen aufgenommen werden, und hier sind wir beim Kern des Problems.
Der Status S ist, wie es der Name sagt, für Schutzsuchende gedacht. Das sind Menschen, die unseren Schutz wirklich nötig haben: Ältere, Kinder, Frauen – so hat es der Bundesrat bei der Aktivierung des Status S einst versprochen. Aber unsere Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, wenn Personen aufgenommen werden, die unseres Schutzes nicht bedürfen, die eben nicht schutzbedürftig sind, und davon gibt es in der Schweiz viel zu viele. Denken wir an die 12[NB]000 Wehrpflichtigen, die als Schutzbedürftige in der Schweiz leben. Denken wir an die 1500 Nichtukrainer, die trotzdem mit Status S in der Schweiz leben. Denken wir an die vielen gefälschten Pässe. Denken wir an die vielen Ferienreisen in die Ukraine. Und denken wir an die mit 31 Prozent eben immer noch viel zu tiefe Erwerbsquote.
Die aktuelle Handhabung des Status S bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. Ich meine, de facto haben wir mit dem Status S eine einseitige Personenfreizügigkeit mit der Ukraine, und das ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung und direkt in den Sozialstaat. Es hat nichts, aber rein gar nichts mit Solidarität zu tun, wenn wir Ukrainerinnen und Ukrainer aufnehmen, die nicht schutzbedürftig sind. Sie lassen ihr eigenes Land im Stich, und sie nehmen wirklich Schutzbedürftigen den Platz weg. Dabei, und das ist ganz wichtig, werden sie in ihrem Heimatland dringend gebraucht. Aus diesen Gründen müssen wir beim Status S endlich unterscheiden zwischen Schutzbedürftigen und Nichtschutzbedürftigen. Genau das fordert diese Motion.
Der Ständerat hat die gleichlautende Motion 24.3378 von Kollegin Esther Friedli vor einem Jahr angenommen. Der Nationalrat ist dem Ständerat Anfang Dezember 2024 gefolgt. Daher ziehe ich meine Motion hiermit zurück. Die Umsetzung der Motion Friedli Esther liegt nun seit einem halben Jahr beim Bundesrat. Geschehen ist bisher, jedenfalls nach meiner Wahrnehmung, wenig bis nichts. Auch die Prognosen des SEM zum Status S gehen immer noch von gleich hohen Zahlen wie letztes Jahr aus – als ob es die Motion Friedli Esther, die hier und im Ständerat angenommen wurde, nicht gäbe.
Aber vielleicht können Sie, geschätzter Herr Bundesrat, bei dieser Gelegenheit kurz über den Stand der Umsetzungsarbeiten informieren. Das würde sicher zur Klärung beitragen.