Wie der Basler Mordfall vom August 2024 gezeigt hat, sind unbegleitete Hafturlaube hoch riskant. Der Täter wurde 2015 wegen zweifachen Mordes verurteilt. Er kam dann in eine stationäre Therapierung. Nur neun Jahre später war er auf unbegleitetem Ausgang, weil die Behörden das Täterwohl höher gewichtet hatten als die Sicherheit. Und was ist die Folge davon? Eine ältere Frau ist tot; sie wurde ermordet. Deshalb dürfen nichttherapierbare Triebtäter auf keinen Fall in eine stationäre Massnahme kommen, weil man ihnen dort über kurz oder lang Hafturlaub gewähren muss.
Die Realität sieht heute anders aus: 98 Prozent der psychisch schwer gestörten Straftäter, das sind Gewalt- und Sexualstraftäter, kommen in eine stationäre Therapierungsmassnahme, und nur 2 Prozent werden verwahrt. Das bestätigt, was auch renommierte Experten sagen: Wir therapieren viel zu viele Nichttherapierbare. Es ist richtig, Therapierbare zu therapieren, aber Nichttherapierbare muss man konsequent verwahren. Der Schutz vor gefährlichen Triebtätern geht vor, der Schutz von Frauen, der Schutz von Kindern geht vor.
Dass das heute nicht so ist, liegt an der Gerichtspraxis, aber eben vor allem auch am Gesetz. Heute führt die blosse Erwartung, dass eine Therapierung etwas bringen könnte, zur Anordnung einer stationären Massnahme anstelle einer Verwahrung. Genau deshalb wird auch bei geringen Erfolgsaussichten eine Therapiemassnahme angeordnet. Und das bedeutet zugleich auch, dass der Täter seine Gefängnisstrafe gar nicht absitzen muss. Die Therapierung ersetzt den Strafvollzug. Das ist nicht so bei der Verwahrung; diese kommt erst nach der abgesessenen Strafzeit.