Parlamentarische Initiative Schmid Pascal. Zur Einbürgerung gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung

Mit dieser parlamentarischen Initiative wird eigentlich eine Selbstverständlichkeit gefordert, eine Selbstverständlichkeit, die heute aber nicht konsequent eingefordert wird. Wer sich einbürgern lassen will, muss den Vorrang der schweizerischen Rechtsordnung und unserer Werteordnung anerkennen und das nicht bloss mit einem Lippenbekenntnis, sondern unterschriftlich, ausdrücklich und vorbehaltlos. Es muss glasklar sein, dass das Schweizer Recht abweichenden religiösen und kulturellen Vorschriften und Geboten vorgeht. Diese Prioritätenordnung ist nicht verhandelbar.

Was ist die Einbürgerung? Sie ist der letzte Schritt einer gelungenen Integration. Die Einbürgerung ist nicht einfach ein Geschenk, sie ist nicht nur mit Rechten, sie ist auch mit Pflichten verbunden. Zu den Pflichten gehört, dass sich Einbürgerungswillige mit den Konflikten zwischen ihrer angestammten Kultur und unserer Rechts- und Werteordnung persönlich auseinandersetzen. Es ist das Mindeste, das wir in diesem Zusammenhang verlangen dürfen, nämlich, dass Einbürgerungskandidaten unsere Rechtsordnung, unsere Werteordnung respektieren. Damit meine ich die Freiheitsrechte, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und den säkularen Rechtsstaat. Umgekehrt bedeutet das: Wer religiöse Vorschriften über unsere Rechtsordnung stellt und sich an diese mehr gebunden fühlt, der darf nicht Schweizer werden.

Seien wir ehrlich, heute wird in manchen Gemeinden und Kantonen nicht besonders gut hingeschaut. Es ist wie überall: Wegschauen ist bequemer. Gerade bei der erleichterten Einbürgerung wird viel zu wenig genau hingeschaut, weil die Einbürgerungsbewilligung direkt aus der Amtsstube in Bern erteilt wird. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass unsere Rechts- und Werteordnung für alle gilt, das sehen aber nicht alle in unserem Land so. Es ist ein neues Phänomen, und es betrifft vor allem Personen aus Ländern, die nicht zwischen weltlichem und kirchlichem Recht unterscheiden. Es wäre fahrlässig, diese Tatsache einfach zu negieren. Die Religionsfreiheit ist nicht ein Blankocheck. Wenn wir mit Intoleranten tolerant sind, verraten wir unsere Werte, und das wird sich irgendwann rächen. Wir dürfen nicht Leute einbürgern, für die religiöse Vorschriften über unseren verfassungsmässigen Werten stehen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wer in der Schweiz die Scharia einführen will, der hat in diesem Land einfach nichts verloren, und der darf nicht Schweizer werden. Es ist bemerkenswert, dass gerade im Kosovo die Behörden neuerdings ein Kopftuchverbot an den Schulen durchsetzen, obwohl 95 Prozent der Bevölkerung muslimisch sind. Sie wissen eben besser, wie gefährlich der politische Islam ist. Sie sind im Umgang damit auch weniger naiv, als wir es sind.

Ja, mir ist klar, dass man eine schriftliche Erklärung einfach contre coeur unterschreiben kann. Das werden Ihnen die Mehrheitssprecher dann auch erzählen. Aber es ist einfach schwieriger als nur die mündliche Beteuerung, nur ein Lippenbekenntnis, und die Schriftlichkeit ist eben schon auch verbindlicher. Die schriftliche Anerkennung löst auch einen Selbstreflexionsprozess aus. Wenn man eine Erklärung unterschreiben muss, überlegt man sich ja schon etwas dabei. Das ist auch bei Verträgen so. Es gibt schon einen Unterschied zwischen einem mündlichen und einem schriftlich unterschriebenen Vertrag. Es ist ein Bekenntnis, es ist ein klares Bekenntnis zur Schweiz, zur Schweizer Rechtsordnung und zu unseren Werten in der Bundesverfassung. Der Respekt vor unserer Rechts- und Werteordnung ist auch eine rote Linie. Er ist eine Grenze – eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Es ist eine unverhandelbare Forderung, die wir an Einbürgerungskandidaten stellen dürfen. Unsere mehrsprachige Willensnation baut darauf, dass unsere Grund- und Freiheitsrechte respektiert werden, und zwar von allen. Sie wird untergraben; sie wird schleichend untergraben und unterwandert, wenn sich immer mehr Neubürger nicht daran gebunden fühlen. Für praktisch alle Einbürgerungswilligen – das finde ich auch wichtig – ist die geforderte Erklärung keine Hürde, während es wegen denjenigen, für die sie eine Hürde ist, wichtig ist, dass sie eine Hürde ist. Wir brauchen keine neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unsere Grundwerte mit Füssen treten. Unsere Rechtsordnung gilt für alle. (Zwischenruf der zweiten Vizepräsidentin: Herr Schmid, ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen.) Das muss im Einbürgerungsverfahren klar und deutlich aufgezeigt werden. Es braucht einen stärkeren Hebel gegen Integrationsverweigerer.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Initiative unterstützen.

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Pascal Schmid
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