Herr Bundesrat, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Sie haben gesagt, dass die Asylgewährungsquote vor der Praxisänderung bei 30, 40 Prozent lag. Jetzt liegt sie nicht bei 75, sondern bei 97 oder sogar 98 Prozent. Gleichzeitig sagen Sie, es werde eine Einzelfallprüfung gemacht – in allen Fällen. Kann das bei 98 Prozent Gutheissungen überhaupt sein? Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Quote so hoch ist, weil die Hürde so tief gesenkt wurde, dass jetzt die in Afghanistan erfolgte blosse Diskriminierung einer Frau aus religiösen Gründen als Asylgrund ausreicht?