Asylgesetz (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes). Änderung

Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, ein Disziplinarrecht dürfe nur in der unmittelbaren Umgebung eines Bundesasylzentrums greifen. Wie erklären Sie den Unterschied zum militärischen Disziplinarrecht, das ja auch nicht nur unmittelbar um Kasernen herum greift?

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Pascal Schmid
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