Der Antrag meiner Minderheit II in diesem Block bezieht sich auf die vorübergehende Festhaltung. Ich beantrage Ihnen, diese Massnahme auch bei Minderjährigen unter 15 Jahren zuzulassen.
Es geht hier um die Abwehr einer ernsten, unmittelbaren und nicht anders abwendbaren Gefahr, die von einem minderjährigen Asylsuchenden ausgeht. Es geht darum, dass der Täter nicht noch mehr Schaden anrichten kann, bis die Polizei eintrifft. Es geht nur darum. Wieso soll das bei Unter-15-Jährigen nicht möglich sein? Es geht ja nicht darum, irgendeinen Jugendlichen mit Gewalt festzuhalten, sondern darum, einen Jugendlichen mit Gewalt festzuhalten, der zuvor Gewalt ausgeübt hat. Und es gibt nun wirklich viele Beispiele von hochgefährlichen Jugendlichen unter 15 Jahren, die auch kriminell sind. Hinzu kommt auch noch, dass das Alter gerade von Asylsuchenden oft falsch angegeben wurde – selten zu hoch, meist zu tief. Gefährdung ist Gefährdung. Das Alter ist doch kein vernünftiges Abgrenzungskriterium.
Es geht um die Sicherheit, um den Schutz der Betroffenen. Es geht aber auch um die Mitarbeitenden in diesen Zentren. Und es geht – das war ja die eigentliche Stossrichtung der ganzen Vorlage – vor allem auch um den Schutz anderer Asylsuchender, die zu Opfern werden. Wieso das auf Antrag der Minderheit I (Jost) nun auf Volljährige eingeschränkt werden soll, ist wirklich nicht nachvollziehbar. Damit werden einmal mehr – einmal mehr! – die Täterrechte über die Opferrechte gestellt.
Ein weiterer Punkt: Es ist auch nicht notwendig, im Gesetz überall hinzuschreiben, dass den Interessen von Minderjährigen angemessen Rechnung zu tragen sei. Das ist im Rahmen der Verhältnismässigkeit sowieso selbstverständlich. Es geht darum, Sicherheit und Ordnung zu schaffen. Es geht darum, unsere Bevölkerung zu schützen. Das steht doch an oberster Stelle. In der Botschaft steht, dass z.[NB]B. nur schon die Verweigerung des Ausgangs nicht vorgesehen sei, weil die Betroffenen sonst weiterhin in den Zentren seien, was dort zu Eskalationen führen könne. Ich frage mich, ob Eskalationen ausserhalb der Zentren im Gegensatz zu solchen innerhalb der Zentren egal sind. Da stimmt doch etwas nicht! Spielt das denn keine Rolle?
Es geht um die Sicherheit unserer Bevölkerung, die wir schützen müssen. Das interessiert die Leute, auch mich. Unsere Bevölkerung interessiert es nicht, woher jemand stammt. Wenn ein Asylsuchender aus dem Bundesasylzentrum Kreuzlingen in Lausanne etwas anstellt, spielt es[NB]doch[NB]überhaupt keine Rolle, woher er stammt. Das interessiert niemanden. Wieso soll das ganze System mit seinen Disziplinarmassnahmen nicht greifen?
Im Militärdienst ist es im Übrigen genau das Gleiche: Das Disziplinarrecht gilt für sämtliche Angehörigen der Armee. Dabei ist es völlig egal, wo sie sich aufhalten. Das Argument mit dem Hausrecht, Herr Kollege Glättli, zieht hier einfach nicht. Es ist egal, wo etwas passiert, es spielt einfach keine Rolle. Entscheidend ist, dass etwas passiert und dass wir eingreifen müssen. Das ist der Punkt in diesem Gesetz!