Die Schweizer Armee hat begonnen, ihre Reglemente in «geschlechtergerechter Sprache» umzuformulieren. Im letzten Jahr wurden mindestens 42 Reglemente angepasst, und insgesamt sollen rund 100 Dokumente überarbeitet werden. Ziel ist es laut Angaben der Armee, die «sprachliche Sichtbarkeit der Geschlechter» zu fördern. Die Schweizer Armee ist eine zentrale Institution für die Sicherheit des Landes. Es stellt sich die Frage, ob diese Änderungen einen tatsächlichen Mehrwert für die Armee und ihre Kernaufgabe, die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, bieten. Zudem scheint der Aufwand, der mit dieser Umstellung verbunden ist, erheblich zu sein, ohne dass daraus ein unmittelbarer Nutzen für die Truppe ersichtlich wird.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche konkreten Gründe haben den Bundesrat dazu bewogen, die Schweizer Armee zur Anpassung ihrer Reglemente an geschlechtergerechte Sprache zu verpflichten?
- Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für die Anpassung der Reglemente an geschlechtergerechte Sprache? Bitte weisen Sie insbesondere die Personalstunden separat aus.
- Welche weiteren Kosten sind für die vollständige Anpassung der Reglemente zu erwarten? Bitte weisen Sie insbesondere die Personalstunden separat aus.
- Welche messbaren Vorteile erwartet der Bundesrat von der sprachlichen Anpassung der Reglemente für die Armee?
- Hat der Bundesrat konkrete Zielgrössen oder Kennzahlen definiert, um den Erfolg dieser Anpassungen zu bewerten?
- Inwiefern sieht der Bundesrat die sprachliche Anpassung der Reglemente als prioritär an, im Vergleich zu anderen Herausforderungen, denen sich die Armee gegenübergestellt sieht (z.B. Rekrutierung, Materialbeschaffung)?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Verwaltungsaufwand durch solche Massnahmen nicht weiter zunimmt und die Ressourcen der Armee endlich wieder für ihre Hauptaufgabe (Landesverteidigung) genutzt werden?
Antwort des Bundesrates:
1. Die Reglemente der Schweizer Armee werden im Rahmen von geplanten, ordentlichen Revisionen zusätzlich geschlechtergerecht formuliert. Entsprechend werden die Reglemente nur dann geschlechtergerecht angepasst, wenn sowieso eine Revision durchgeführt wird. Seit dem Inkrafttreten des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 2007 (SpG; SR 441.1) ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter im Gesetz verankert: Das Sprachengesetz verpflichtet die Bundesbehörden, auf geschlechtergerechte Formulierungen zu achten (Art. 7 Abs. 1 des Sprachengesetzes SpG; SR 441.1). Gemäss des Leitfadens zum geschlechtergerechten Formulieren der Bundeskanzlei ist das generische Maskulinum in der deutschen Sprache nicht zulässig. Militärspezifische Begrifflichkeiten, wie beispielsweise Grade (zum Beispiel Leutnant oder Stabsadjutant), werden nicht angepasst – Funktionen und Gradkategorien (zum Beispiel Offizierin und Offizier) jedoch schon. In den jeweiligen Landessprachen gelten unterschiedliche Regelungen, die im jeweiligen Leitfaden festgehalten werden.
2./3. Da die Prüfung der geschlechtergerechten Formulierung nur einen geringen Teil der Anpassungen der jeweiligen Reglemente im Rahmen einer Revision ausmacht, ist es nicht möglich, Personalstunden oder Kosten spezifisch und exakt nur dafür auszuweisen. Teil des Revisionsprozess ist die umfassende und breit angelegte Stellungnahme verschiedener Organisationseinheiten. In diesem Rahmen kontrolliert auch eine Fachperson die Einhaltung der Vorgaben im Bereich des geschlechtergerechten Formulierens gemäss Leitfaden. Der gesamte Prozess der Stellungnahme und Kontrolle durch diese Fachperson beläuft sich auf maximal 2 Stunden pro Reglement à 100 Seiten. Seit Mai 2023 wurden ungefähr 65 Reglemente im Rahmen einer Revision angepasst.
4./5./6./7. Der Bundesrat hat am 28. April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern. Mit der Anpassung der Reglemente gewährleistet die Schweizer Armee die sprachliche Sichtbarkeit der Geschlechter. Sie folgt damit den Bundesvorschriften. Die Anpassungen werden nicht «prioritär» behandelt, sondern im Rahmen von ordentlichen Revisionen umgesetzt.
Chronologie:
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20.06.2025