25.7539Fragestunde. Frage
Deutsche Sicherheitslücken führen zur Aufnahme von Islamisten, Scharia-Richtern und Taliban: Ist auch die Schweiz davon betroffen?

Antwort des Bundesrates:

In der Schweiz führen die zuständigen Behörden in jedem Fall sowohl bei der Beantragung eines humanitären Visums im Ausland als auch bei einer Ankunft von Asylsuchenden in der Schweiz standardmässig alle erforderlichen Identitäts- und Sicherheitsprüfungen durch. Sie greifen dafür auf die relevanten nationalen und internationalen Datenbanken zu und erhalten so Informationen zur Migrationsgeschichte einer Person sowie zu Informationen der Polizei, der Grenzbehörden oder der Nachrichtendienste.

Das Staatssekretariat für Migration arbeitet sehr eng mit seinen Sicherheitspartnern zusammen, insbesondere dem Nachrichtendienst des Bundes, dem Bundesamt für Polizei und den kantonalen Polizeikorps. Wird eine potenzielle Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit erkannt, wird bei einer Person im Ausland die Einreise verweigert. Bei bereits anwesenden Asylsuchenden erfolgt eine Meldung an die Sicherheitsbehörden, welche entsprechend polizeiliche oder nachrichtendienstliche Massnahmen ergreifen können.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
16.06.2025
Nationalrat

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