In Deutschland bestehen offenbar massive Sicherheitslücken bei der Aufnahme von Afghanen. NGOs sollen ihnen gefälschte Dokumente verschafft und sie zu Falschangaben angestiftet haben. Statt zu kontrollieren, hätten die Behörden Beihilfe geleistet. Dadurch seien Islamisten, Taliban und Scharia-Richter eingeflogen worden (Spiegel/FDP 27./28.05.2025).
– Ist auch die Schweiz davon betroffen?
– Wie stellt der BR sicher, dass solche Afghanen nicht in die Schweiz einreisen und unsere Sicherheit gefährden?
Antwort des Bundesrates:
In der Schweiz führen die zuständigen Behörden in jedem Fall sowohl bei der Beantragung eines humanitären Visums im Ausland als auch bei einer Ankunft von Asylsuchenden in der Schweiz standardmässig alle erforderlichen Identitäts- und Sicherheitsprüfungen durch. Sie greifen dafür auf die relevanten nationalen und internationalen Datenbanken zu und erhalten so Informationen zur Migrationsgeschichte einer Person sowie zu Informationen der Polizei, der Grenzbehörden oder der Nachrichtendienste.
Das Staatssekretariat für Migration arbeitet sehr eng mit seinen Sicherheitspartnern zusammen, insbesondere dem Nachrichtendienst des Bundes, dem Bundesamt für Polizei und den kantonalen Polizeikorps. Wird eine potenzielle Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit erkannt, wird bei einer Person im Ausland die Einreise verweigert. Bei bereits anwesenden Asylsuchenden erfolgt eine Meldung an die Sicherheitsbehörden, welche entsprechend polizeiliche oder nachrichtendienstliche Massnahmen ergreifen können.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
16.06.2025
Nationalrat