Parlamentarische Initiative Schmid Pascal. Landesverweisungen bei Ausländern ohne Aufenthaltsrecht auch in Strafbefehlen anordnen

Meine parlamentarische Initiative verlangt, dass künftig auch die Staatsanwaltschaften Landesverweisungen anordnen dürfen. Heute ist diese Kompetenz den Gerichten vorbehalten.

Wieso macht die beantragte Änderung Sinn? Über 90 Prozent aller Straftaten werden nicht von Gerichten, sondern von Staatsanwaltschaften im sogenannten Strafbefehlsverfahren beurteilt. Per Strafbefehl können heute Freiheitsstrafen bis sechs Monate angeordnet werden, aber keine Landesverweisungen, selbst dann nicht, wenn es um Täter geht, die in der Schweiz gar kein Aufenthaltsrecht haben, denen man mit der Landesverweisung also gar kein Recht wegnimmt. Das ist absurd. Die Anwendung der Härtefallklausel kann bei obligatorischen Landesverweisungen gar keine Rolle spielen, weil man mit der Landesverweisung nichts wegnimmt.

Das Strafbefehlsverfahren ist sehr effizient, kostengünstig und ressourcenschonend. Der Grund ist naheliegend: Die Staatsanwaltschaften können selber entscheiden; sie müssen den Fall nach der Strafuntersuchung also nicht vor Gericht bringen. Rechtsstaatlich ist das völlig unproblematisch, da jeder Strafbefehl mit einer Einsprache angefochten werden kann. Dann entscheidet sowieso ein Gericht.

Heute müssen die Staatsanwaltschaften alle Fälle, bei denen eine Landesverweisung obligatorisch ist, vor Gericht bringen. Denken wir daran: Es geht hier um sehr viele Fälle. Letztes Jahr waren 60 Prozent aller verurteilten Straftäter in der Schweiz Ausländer – 60 Prozent! Mehr als die Hälfte davon, 35 Prozent im Gesamten, waren Ausländer ohne Aufenthaltsrecht: Asylmigranten, Kriminaltouristen, Illegale. Mit einer Landesverweisung nimmt man ihnen nichts weg. Sie haben in der Schweiz ja gerade kein Aufenthaltsrecht.

Vergessen wir eines nicht: Die Schweizer Strafjustiz ist chronisch überlastet, und dies in einem beängstigenden Ausmass. Das ist ein Problem für die Rechtsstaatlichkeit, das ist ein Problem für die Rechtssicherheit, auf die wir so stolz sind und die für unser Land, für unsere Wirtschaft und für unseren Wohlstand so wichtig ist. Daher sollten wir jede Entlastungsmöglichkeit nutzen. Hier bietet sich eine sehr gute Gelegenheit dafür. Denn wenn Landesverweisungen künftig auch in Strafbefehlen angeordnet werden können, wird die Strafjustiz mit Sicherheit entlastet.

Ich freue mich, dass das auch die Kommission für Rechtsfragen so sieht. Sie hat zu dieser Thematik gleich zwei Kommissionsvorstösse beschlossen: die Kommissionsmotion 25.3428 und die Kommissionsinitiative 25.436. Beide Kommissionsvorstösse nehmen mein Kernanliegen in dieser Sache auf, nämlich dass Landesverweisungen auch in Strafbefehlen angeordnet werden können.

Die Behandlung der Kommissionsmotion ist in diesem Rat nächste Woche, am 19.[NB]Juni, traktandiert. Vor diesem Hintergrund ziehe ich meine parlamentarische Initiative zurück.

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz