Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung; Gesetzesänderungen

Vor genau zwanzig Jahren hat das Schweizervolk über das Schengen/Dublin-Abkommen abgestimmt. Der Bundesrat versprach dem Volk damals mehr Sicherheit, eine Entlastung im Asylbereich und die Beibehaltung und Wahrung unserer Souveränität. Was ist eingetroffen? Zwanzig Jahre später lautet die Bilanz: weniger Sicherheit, mehr Asylgesuche, mehr Kriminaltourismus. Die Aussengrenzen sind löchrig, die Erstaufnahmeländer schauen weg, die Verfahren sind im ganzen System viel zu kompliziert, und die Kosten sind weit höher als versprochen.

Seit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen/Dublin wurden in der Schweiz 370[NB]000 Asylgesuche gestellt – 370[NB]000, obwohl die Schweiz keine Schengen-Aussengrenze hat. In der Logik des Dublin-Systems dürfte es diese Asylgesuche gar nicht [PAGE 1246] geben. Die viel gelobten 40[NB]000 Rückführungen in Erstländer machen diese 370[NB]000 bei Weitem nicht wett. Nur ein kleiner Teil der Asylmigranten sind wirklich Flüchtlinge. Die Mehrheit bleibt trotzdem hier, wenn nicht mit Asyl, dann mit einer vorläufigen Aufnahme oder halt illegal.

In den letzten fünf Jahren ist die Kriminalität in der Schweiz um 30 Prozent gestiegen. Jeder vierte Täter ist entweder Asylmigrant oder illegal im Land oder Kriminaltourist. Schengen ist eben kein Sicherheitsraum, Schengen ist ein Unsicherheitsraum. Der EU-Migrations- und -Asylpakt ist ein Vorgeschmack auf das, was uns mit den EU-Verträgen blüht. Seit ihrem Beitritt ist die Schweiz von 502 Anpassungen des Schengen/Dublin-Besitzstands betroffen gewesen.

Die neueste Anpassung, die hier auf dem Tisch liegt, besteht aus zehn EU-Richtlinien und -Verordnungen. Es sind 300 Seiten Botschaft, vier Bundesbeschlüsse, 126 Seiten Gesetzesanpassungen. Vieles darin tönt auf dem Papier gut, wie schon vor zwanzig Jahren, doch es funktioniert in der Praxis nicht. Der beste Beweis ist das, was in den letzten siebzehn Jahren, seit 2008, als das System für die Schweiz aktiviert wurde, passiert ist.

Der Bundesrat will sogar noch weiter gehen: Er will sich freiwillig dem Solidaritätsmechanismus der EU anschliessen. Ja, was bedeutet das? Es bedeutet noch mehr Asylmigranten, weniger Souveränität, weniger Selbstbestimmung und weitere Zahlungen ans Ausland, zusätzlich zu den Kohäsionsmilliarden.

All das, was hier vorgelegt wird, geht der Ratslinken noch zu wenig weit. Sie will im Zuge dieser Vorlage einen neuen subsidiären Schutzstatus ins Asylgesetz hineinschmuggeln. Sie will den Familiennachzug ausweiten, auch noch auf die Eltern, und sie will die Asylverfahrensrechte weiter ausbauen. Das Ziel ist klar: Jeder darf kommen, und jeder soll bleiben können – eine Personenfreizügigkeit mit der ganzen Welt, direkt in den Sozialstaat und auf dem Buckel unserer Bevölkerung. Der Traum eines Europas ohne Grenzen mag romantisch sein. Doch wichtiger als die Träume ist die Sicherheit unserer Bevölkerung. Das ist genau das, was bei der Ratslinken vergessen geht. Es ist offensichtlich, dass Grenzkontrollen nützen und schützen. Deutschland konnte die Asylgesuche mit Grenzkontrollen um 40 Prozent senken und Polen sogar um 97 Prozent.

Wir von der SVP wollen endlich weniger Asylgesuche, wir wollen weniger Kriminalität, wir wollen weniger Kosten und wir wollen weniger Illegale im Land. Mit dem Schengen/Dublin-System wird das nie und nimmer funktionieren, das haben die letzten siebzehn Jahre eindrücklich gezeigt. Wir müssen als Schweiz das Heft wieder selber in die Hand nehmen, mit einem eigenständigen Grenz- und Asylregime.

Deshalb beantragen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor auf Nichteintreten oder wenigstens den Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) auf Rückweisung zu unterstützen.

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