Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen und falls erforderlich die einschlägigen Gesetzesbestimmung anzupassen, damit die Polizeikorps von Bund, Kantonen und Gemeinden zum Zweck von Personenfahndungen ohne Einschränkungen Daten aufnehmen, erfassen und veröffentlichen können, insbesondere umfassende Täterprofile mit allen erfassbaren Körpermerkmalen samt Hautfarbe und sonstigen Auffälligkeiten.
Grund des Vorstosses:
Aufgrund einer Beschwerde aus dem Ausland hat das Bundesamt für Polizei (fedpol) entschieden, dass die Polizei bei Fahndungen die Hautfarbe des Täters nicht mehr angeben darf. Seit dem 5. September 2025 ist es nicht mehr möglich, einen entsprechenden Eintrag im nationalen Fahndungssystem Ripol zu machen.
Der Entscheid ist offensichtlich rein politisch-ideologisch motiviert. Die Hautfarbe ist bei Personenfahndungen zweifellos ein hilfreiches Kriterium. Für eine erfolgreiche Fahndung und damit eine effektive Ermittlungsarbeit sind detaillierte Täterprofile unerlässlich. Diese sollen alle sichtbaren körperlichen Merkmale umfassen wie Körperbau, Tattoos, phänotypische Ausprägungen (z.B. Augen-, Haar- und Hautfarbe) und sonstige Auffälligkeiten (wie z.B. Gang, Sprache, Akzent, Dialekt).
Jede Information, die dazu dient, ein Verbrechen aufzuklären, ist sinnvoll und notwendig, um die Aufklärungsquote zu steigern und weitere Verbrechen zu verhindern – insbesondere angesichts des massiven Anstiegs der Straftaten in der Schweiz um 30 % in den letzten fünf Jahren (2019: 432’000 Straftaten; 2024: 563 633 Straftaten), wie aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) hervorgeht.
Das Unterdrücken eines einzelnen Merkmals wie der Hautfarbe reduziert den Fahndungserfolg und damit die öffentliche Sicherheit. Auch die Erfassung der Hautfarbe muss daher in der ganzen Schweiz möglich bleiben, sofern sie zur Aufklärung beiträgt.
Antwort des Bundesrates:
Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert. Namentlich die Kategorien «gelb» und «rot» sind wenig brauchbar für die Praxis. Dieses Kategorisierungselement in RIPOL wurde denn auch im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist – insbesondere auch angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Die Auswertung der RIPOL-Daten hat ergeben, dass aktuell weniger als 1% der Personenausschreibungen eine Angabe der Hautfarbe enthalten.
Nach einer informellen und punktuellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien hat fedpol vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, diese Hautfarbe-Rubrik als Kategorisierungselement einer RIPOL-Ausschreibung per September 2025 zu sistieren. Dabei ist aber zu beachten, dass die Herkunft einer Person weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden kann, die ebenfalls Angaben über die Hautfarbe enthalten, so etwa “Asiate”, “Mitteleuropäer”, “Nordafrikaner”, “Nordländer”, “Orientale”, “Schwarzafrikaner”, “Slawe”, “Südamerikaner” und “Südländer”. Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercing, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger. Ausserdem wird weiterhin ein Freifeld angeboten, in welchem die Polizistinnen und Polizisten Informationen eingeben können, die aus ihrer Sicht für die Fahndungen wichtig sind, also zum Beispiel auch die Hautfarbe.
Die erfolgte Praxisänderung hatte also keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken. Im Gegenteil, das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen und so die Effizienz und Effektivität der Fahndungen zu verbessern.
Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der RIPOL-Verordnung (SR 361.0) ist fedpol das für RIPOL verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Funktion ist fedpol bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Fedpol hat Anfang November eine Konsultation bei den Kantonen durchgeführt, um den Nutzen der einzelnen Kategorisierungselemente im RIPOL zu überprüfen. Dabei wurde auch geprüft, in welcher Form das Merkmal der Hautfarbe verwendet werden können soll. Die Konsultation hat bestätigt, dass eine Mehrheit der Kantonspolizeien an einer fakultativen Erfassungsmöglichkeit der Hautfarbe festhalten möchte, die bisherigen Kategorien aber ebenfalls für anpassungsbedürftig erachtet. Fedpol wird entsprechend in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im RIPOL sicherstellen. Das soll aber gleichzeitig für eine Modernisierung der einzelnen Kategorisierungen genutzt werden, so dass namentlich auf die praxisuntauglichen, problematischen Farbbezeichnungen «gelb» und «rot» verzichtet werden kann. Ebenso wird die bisherige Typologisierungsmöglichkeit (nach regionaler Herkunft) im RIPOL beibehalten, wobei auch hier in Absprache mit den Kantonspolizeien gewisse Anpassungen der einzelnen Kategorien vorgenommen werden, um sie besser auf die Bedürfnisse der Praxis auszurichten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.