Der Bundesrat wird beauftragt, das «Permanente Spreng-Dispositiv 75» in einer für heute angepassten Form zu reaktivieren, um die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Dabei sollen unter anderem folgende Massnahmen umgesetzt werden: Strategische Engpässe wie Tunnels, Brücken und Stützmauern werden wieder mit Sprengobjekten ausgestattet. Verkehrsachsen an neuralgischen Punkten, wie Pässen oder Talverengungen, werden mit stationären Hindernissen, beispielsweise Panzersperren, gesichert.
Grund des Vorstosses:
Die Sicherheitslage in Europa hat sich durch den Ukraine-Krieg grundlegend verändert. Konventionelle Angriffe, die vor 2022 als unwahrscheinlich galten, stellen heute ein reales Szenario dar. Die Schweizer Armee ist jedoch unterfinanziert und nicht ausreichend verteidigungsfähig. Der Bericht «Zukunft der Bodentruppen» (2019) zeigt, dass sie auf hybride Bedrohungen ausgerichtet wurde, während konventionelle Szenarien vernachlässigt wurden. Nach 1990 wurden fortlaufend Hindernisse und Sprengobjekte abgebaut, was zu Einsparungen bei Material und Personal führte. Heute müsste die Schweiz mindestens 50 Milliarden Franken für eine vollständige Ausrüstung aufwenden, um die Verteidigungsfähigkeit auf ein angemessenes Niveau zu bringen.
Während des Kalten Krieges sicherte die Schweiz strategische Engpässe wie Brücken, Tunnel und Pässe mit dem “Permanenten Spreng-Dispositiv 75” sowie zusätzlichen stationären Hindernissen wie Panzersperren. Diese Massnahmen ermöglichten eine schnelle und ressourcenschonende Verteidigung. Eine Reaktivierung in moderner Form – etwa mit ferngesteuerten Sprengmechanismen und wartungsarmen Panzersperren – würde die Verteidigungsfähigkeit kosteneffizient stärken und moderne Sicherheitsanforderungen berücksichtigen. Vorinstallierte Sprengobjekte sparen im Krisenfall Zeit, Personal und Material und erleichtern die Wiederherstellung der Infrastruktur nach einer Krise.
Die einmalige Investition und der relativ geringe Unterhalt dieser Dispositive sind deutlich günstiger als die kurzfristige Mobilisierung von Ressourcen im Ernstfall. Angesichts der geschwächten Armee sind solche Massnahmen ein pragmatischer und dringender Schritt, um die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Gleichzeitig würde die Schweiz damit einem internationalen Trend folgen, wie ihn etwa Polen aktuell mit grossflächigen stationären Panzersperren verfolgt.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat geht nach wie vor davon aus, dass ein umfassender terrestrischer bewaffneter Angriff auf die Schweiz derzeit unwahrscheinlich, aber auf Dauer nicht vollständig auszuschliessen ist. Der Richtungsentscheid des Bundesrates vom 15. Mai 2019 (www.news.admin.ch/de/nsb?id=75062) die Bodentruppen zu modernisieren und auf ein Konfliktbild auszurichten, welches sich ständig und rasch verändert, wie auch die intensivierten Bemühungen seit Beginn des Krieges in der Ukraine die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu stärken, tragen dieser Beurteilung Rechnung.
Der Nutzen von Hindernismassnahmen, wie Panzersperren, Sprengobjekte beziehungsweise Kampf- und Führungsinfrastruktur ist unbestritten, sofern diese in ein modernes, mobiles Verteidigungskonzept und im Kontext eines für die Schweiz realistischen Bedrohungsszenarios eingebettet sind. Die Armee entwickelt derzeit eine Konzeption der Verhinderung beziehungsweise der Einschränkung der Bewegungsfähigkeit eines Gegners («Gegenmobilität») unter Berücksichtigung der Lehren aus aktuellen Konflikten. Die derzeitige Stossrichtung der Konzeption geht in Richtung der Nutzung von modernen mobilen Mitteln (wie zum Beispiel die Panzerminen) und Effektoren (wie zum Beispiel Drohnen) sowie von noch vorhandenen geeigneten Kampfinfrastrukturen.
Die Reaktivierung selbst eines angepassten «Permanenten Spreng-Dispositivs 75» und die Fokussierung auf stationäre Kampfinfrastrukturen würden sich kontraproduktiv auf die vorgesehene Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee auswirken. Der Aufbau eines solchen Dispositivs würde nicht die notwendigen Investitionen in die Ausrüstung der Armee substituieren und innerhalb des bestehenden Finanzrahmens könnte dieses weder finanziert noch betrieben oder unterhalten werden. Die Mittel müssten zu Lasten von Projekten zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit umverteilt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Chronologie:
Wird übernommen
19.12.2025