Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Kommunikationsaufgaben im VBS zu evaluieren und die Stellen in der Öffentlichkeitsarbeit und Medienkommunikation bis Ende 2028 um 50 % gegenüber 2024 zu reduzieren, unter Sicherstellung einer effizienten Grundkommunikation, um die freigesetzten Ressourcen gezielt für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit einzusetzen.
Grund des Vorstosses:
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verfügte im Jahr 2024 über 106 Vollzeitstellen in der Kommunikation – beinahe doppelt so viele wie jedes andere Departement. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf 17,8 Millionen Franken. In einer Zeit, in der der Bund gezwungen ist, Sparmassnahmen umzusetzen, stellt dieser hohe Personalaufwand eine unverhältnismässige Belastung dar, zumal die Kommunikationsaufgaben effizienter organisiert werden könnten. Für die Bevölkerung ist es kaum nachvollziehbar, weshalb das VBS einerseits laufend neue Kommunikationsstellen schafft, während andererseits die Rüstungsausgaben weiter steigen und die Mittel für die Verteidigungsbereitschaft unzureichend bleiben.
Eine Überprüfung der notwendigen Kommunikationsaufgaben im VBS soll sicherstellen, dass eine Reduktion der Stellen in der Öffentlichkeitsarbeit und Medienkommunikation um 50 Prozent bis Ende 2028 keine wesentlichen Einschränkungen der Funktionsfähigkeit zur Folge hat. Die freiwerdenden finanziellen Mittel – bis zu 8,9 Millionen Franken jährlich – könnten gezielt in die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit investiert werden, etwa in die Modernisierung von Ausrüstung, die Rekrutierung von Fachpersonal oder den Ausbau der Cyberabwehr.
Darüber hinaus bietet die bestehende Milizkomponente der Presse- und Informationsoffiziere (PIO) eine kosteneffiziente Alternative. Diese übernehmen bereits heute den Grossteil der Kommunikationsaufgaben in der Truppe und könnten durch eine stärkere Einbindung noch wirksamer eingesetzt werden. Die PIO verfügen über die notwendige Fachkompetenz und Flexibilität, um die Aufgaben hauptamtlicher Kommunikationsstellen teilweise zu übernehmen. Damit liesse sich die Effizienz steigern und die Kosten senken, ohne Transparenz oder Vertrauen in die Armee zu gefährden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat und die Bundesverwaltung haben die Pflicht (vgl. Art. 180 der Bundesverfassung sowie Art. 10, 11 und 40 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes; SR 172.010) zu informieren, um in Zusammenarbeit mit den Medien die freie und unverfälschte Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Sie vermitteln Informationen, zeigen Zusammenhänge auf, schaffen Transparenz und stellen Vertrauen her. Dies ist für das Funktionieren einer Demokratie wichtig und dient – insbesondere in der verschlechterten Bedrohungslage und vor dem Hintergrund von zunehmenden Desinformationskampagnen – der Sicherheit der Schweiz.
In den vergangenen Jahren haben sich die Informationsgewohnheiten geändert. Die Anforderungen an die Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung sind gestiegen. Es soll aktiv, umfassend, zielgruppengerecht und frühzeitig kommuniziert werden. Zudem haben die Anzahl und die Vielfalt der Kommunikationskanäle zugenommen. Kanäle wie das Web, Social Media oder Apps wurden wichtiger. Die Informationen auf den «neuen» Kanälen ergänzen jene auf den klassischen Kanälen (z.B. Medienmitteilungen, Medienkonferenzen, Interviews) und machen die Informationstätigkeit somit aufwändiger.
Zum Beispiel wurde in Umsetzung der Social-Media-Strategie des Bundesrates von 2021 (BBl 2021 1237) die Social-Media-Kommunikation im VBS weiter ausgebaut. Diese Strategie geht auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) aus dem Jahr 2019 zurück (BBl 2020 1127). In diesem empfahl die Kommission dem Bundesrat unter anderem Überlegungen zur strategischen Ausrichtung des Einsatzes sozialer Medien anzustellen.
Die Departemente unterscheiden sich stark in ihren Aufgaben, ihrer Grösse und ihrer Organisation. Deren Stellenanzahl in der Öffentlichkeitsarbeit können deshalb nicht miteinander verglichen werden. Mit seinen neun Verwaltungseinheiten und über 12 000 Mitarbeitenden ist das VBS das grösste Departement. Rund ein Drittel der Vollzeitstellen des Bundes entfallen auf das VBS. Zudem gehört neben der zivilen Verwaltung auch die Armee mit 140 000 Angehörigen zum Departement. Das VBS hat somit einen besonders umfassenden Kommunikationsauftrag – etwa hinsichtlich der Geschäfte und Projekte, der externen und internen Kommunikation oder der Truppenkommunikation in der Armee. Hinzu kommt, dass der Bundesrat dem VBS in den vergangenen Jahren neue Aufgaben übertragen hat, zu welchen ebenfalls informiert werden muss. Zudem hat die verschärfte Bedrohungslage den Bedarf an Information ansteigen lassen.
Mit einer Reduktion der Anzahl Stellen in der Öffentlichkeitsarbeit um 50 Prozent könnte das VBS seinen Kommunikationsauftrag nicht mehr erfüllen. Die Reduktion würde zu einer substanziellen Abnahme des Umfangs und der Qualität des Informationsangebots führen. Die breiten Erwartungen der unterschiedlichen Zielgruppen des VBS könnten so nicht mehr erfüllt werden.
Die vom Bundesrat für das VBS und seine Verwaltungseinheiten ausgewiesenen 106 Vollzeitstellen beinhalten im Übrigen nicht nur die Aufwände in den Bereichen Medienarbeit, Web oder Social Media. Sie enthalten zum Beispiel auch Aufwände wie Übersetzungen, Betreuung des Content-Management-Systems für die Webauftritte oder das Zentrum digitale Medien der Armee, soweit diese die Öffentlichkeitsarbeit betreffen.
Die milizmässig dienstleistenden Presse- und Informationsoffiziere sind für die Kommunikation der Truppenbelange zuständig und nicht für jene des Departements oder der Gruppe Verteidigung. Ein Personalabbau darf mit der Truppe ausdrücklich nicht kompensiert werden (Art. 66 Abs. 5 Bst. c der Verordnung über die Militärdienstpflicht; SR 512.21).
Der Bundesrat lehnt die Motion aus diesen Gründen ab. Das VBS nimmt aber das Anliegen der Motion auf. Es wird die Aufgaben, Strukturen und Prozesse der Kommunikation im VBS überprüfen mit dem Ziel, Aufgaben und Stellen bis Ende 2028 zu reduzieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.