Die Bundesasylzentren (BAZ) erhalten dem Vernehmen nach täglich mehrere Dutzend Bussen wegen Asylmigranten, die ohne gültige Billette mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumreisen.
1. Wie viele Bussen erhält das BAZ Kreuzlingen pro Woche im Jahresschnitt?
2. Wer bezahlt diese Bussen?
3. Welche Einnahmen entgehen den öffentlichen Verkehrsunternehmen dadurch?
4. Werden fehlbare Asylmigranten in den BAZ sanktioniert?
5. Was unternimmt der Bundesrat, um diese Missstände zu bekämpfen?
Antwort des Bundesrates:
Wer die Rechnung für eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nicht bezahlt, ist persönlich dafür verantwortlich und wird von der SBB falls nötig gemahnt und betrieben. Dieses Vorgehen gilt unabhängig von der Herkunft für alle in der Schweiz als auch im Ausland wohnhaften Personen. Die SBB wertet Reisende ohne gültigen Fahrausweis nicht nach Nationalitäten aus. Woher die Personen ohne gültigen Fahrausweis stammen, hat auf die tarifarische Forderung keinen Einfluss.
Die Bundesasylzentren führen keine Statistik, wie oft ihre Bewohnerinnen und Bewohner Rechnungen für eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis zugestellt bekommen. Sie leiten diese jedoch an die betroffenen Personen weiter und informieren regelmässig über die Regeln für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Chronologie:
Schriftliche Beantwortung der Frage
08.12.2025
Nationalrat