Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesanpassung vorzulegen, damit Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche im Asylbereich (Asyl, Schutzstatus S, vorläufige Aufnahme) innerhalb von fünf Jahren seit Rechtskraft des Asyl-, Nichteintretens- oder sonstigen Entscheids ausgeschlossen und ohne weitere Prüfung formlos abgeschrieben werden.
Grund des Vorstosses:
In der Schweiz kann jede asylsuchende Person nach einem negativen Entscheid erneut, d.h. mehrfach (ohne Begrenzung nach oben) ein neues Gesuch stellen, selbst nach Durchlaufen des gesamten Instanzenzugs bis ans Bundesverwaltungsgericht. Auch Personen mit Schutzstatus S können jederzeit neue Gesuche stellen, selbst wenn ihr Status zuvor wegen längeren Heimataufenthalts widerrufen worden ist (vgl. 25.7747). Damit wird der Widerruf zur Farce.
Es ist einfach, eine neue Begründung nachzureichen oder sog. Nachfluchtgründe vorzubringen. Selbst wenn das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach der Prüfung zum Schluss kommt, dass keine wesentlichen neuen Umstände geltend gemacht wurden oder ein sicherer Drittstaat für das Asylverfahren zuständig ist, muss ein Entscheid gefällt werden, der mit anwaltlicher Unterstützung auf Kosten der Steuerzahler angefochten werden kann und dadurch den Wegweisungsvollzug oft längerfristig verunmöglicht.
Asyl- und Schutzsuchende erhalten eine unabhängige, staatlich finanzierte rechtliche Beratung und Vertretung, die für sie Gesuche und Beschwerden vornimmt. Es ist deshalb ohne weiteres möglich und zumutbar, die Fluchtgründe von Anfang an im Rahmen der Mitwirkungspflicht vorzubringen. Eine spätere Abänderung der Angaben trotz umfassender Abklärung und Untersuchung durch die Beratungsstellen, Behörden und Gerichte darf nicht zu neuen Verfahren führen.
Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche belasten die staatlichen Strukturen, verursachen erhebliche (personelle, prozess- und sozialhilfebedingte) Mehrkosten und vereiteln oft den Wegweisungsvollzug.
Sowohl das SEM wie auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) beklagen einen sehr hohen Pendenzenberg: Ende 2024 waren erstinstanzlich 11’921 Asylgesuche hängig (SEM) und 3’579 im Rechtsmittelverfahren (BVGer).
Um die Effizienz im Asylverfahren zu erhöhen, Missbräuche zu verhindern, Fehlanreize zu eliminieren und die Ressourcen der Asylbehörden und Gerichte gezielter einzusetzen, sind sie zu unterbinden.