26.7134Fragestunde. Frage
Schengen/Dublin: Angeordnete und vollzogene Rücküberstellungen in Erstaufnahmeländer

Antwort des Bundesrates:

Zwischen 2021 und 2025 wurden in der Schweiz 121 183 Asylgesuche gestellt.

Es bestehen keine statistischen Daten darüber, wie viele Personen davon über andere Schengen / Dublin-Staaten eingereist sind.

Die Schweiz ersucht einen anderen Dublin-Staat konsequent um die Übernahme einer Person, wenn dies gestützt auf die Bestimmungen der Dublin-Verordnung möglich ist. Also nicht nur, wenn die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat registriert wurde, sondern auch wenn andere Hinweise auf die Zuständigkeit dieses Dublin-Staates bestehen. Die blosse Durchreise durch einen Dublin-Staat führt hingegen nicht automatisch zu einer Zuständigkeit.

Zwischen 2021 und 2025 wurden 24 011 Nichteintretensentscheide aufgrund der Zuständigkeit eines Dublinstaates gefällt. In derselben Zeitspanne wurden 9565 Personen in den zuständigen Dublin-Staat überstellt. Da es zwischen einem Nichteintretensentscheid und einer Überstellung im Dublin-Bereich zu zahlreichen Konstellationen wie zum Beispiel freiwilliger Weiterreise kommen kann, können diese beiden Zahlen nicht direkt in Relation gestellt werden. Es wäre deshalb nicht korrekt zu folgern, dass sich die übrigen Personen weiterhin oder unrechtmässig in der Schweiz aufhalten.
Die Schweiz hat in der Vergangenheit nachweislich vom Dublin-System profitiert, indem seit Einführung rund dreimal mehr Personen in einen anderen Dublin-Staat überwiesen werden konnten, als aufgenommen werden mussten.

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
09.03.2026
Nationalrat

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