26.0415Parlamentarische Initiative
Missbräuchliche Folgegesuche im Asylbereich eindämmen

Grund des Vorstosses:

Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche belasten die Asylbehörden und Gerichte erheblich. Sie verursachen zusätzliche personelle und finanzielle Aufwände, verlängern Verfahren und erschweren den Vollzug rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. In der Praxis werden solche Gesuche nicht selten kurz vor dem Vollzug eingereicht, was zu Verzögerungen führt und die Glaubwürdigkeit des Asylsystems schwächt.

Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen wiederholte Gesuche innerhalb einer Frist von zwei Jahren grundsätzlich formlos abgeschrieben werden können, sofern keine neuen erheblichen Tatsachen, Beweismittel oder begründeten Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen. Dadurch bleibt der Rechtsschutz in materiell begründeten Fällen gewahrt, während offensichtlich aussichtslose oder rein verzögernde Eingaben wirksam begrenzt werden.

Die Regelung dient der Verfahrensbeschleunigung, der Entlastung der staatlichen Strukturen und der Sicherung des Wegweisungsvollzugs.

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Pascal Schmid
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