Der Krieg in der Ukraine nimmt kein Ende. Die Zahl der in der Schweiz registrierten Kriegsflüchtlinge ist bereits auf über 50’000 gestiegen. Angesichts der schrecklichen Bilder aus den kriegsversehrten Gebieten ist die Solidarität gross.
Ukrainische Schutzbedürftige mit Schutzstatus S dürfen einer Arbeit nachgehen und eine Wohnung mieten. Sie haben zugleich Anspruch auf Sozialhilfe und ggf. Sozialversicherungsleistungen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben sich auf zahlreiche Anmeldungen von Personen aus der Ukraine vorbereitet, um sie bei der Stellensuche im Kanton Thurgau zu unterstützen.
Mit dieser Einfachen Anfrage stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen, um einen Überblick über die Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Ukraine zu bekommen.
Zum Vorstoss: EA Aufnahme von Ukraine Fluechtlingen