Einfache Anfrage “Handlungsbedarf bei den Globalpauschalen im Asylbereich?”

Für die Vollzugskosten im Asylbereich richtet der Bund den Kantonen Globalpauschalen aus, welche der Kanton Thurgau eins zu eins an die Gemeinden weiterleitet. Nach bisheriger Praxis mussten die Globalpauschalen nicht personenbezogen (auf den einzelnen Sozialhilfekonti) verbucht werden.

Dem setzte das Verwaltungsgericht am 25. November 2020 ein jähes Ende. Da eine gesetzliche Grundlage dafür fehle, die Globalpauschalen nicht personenbezogen zu verbuchen, müssten sie künftig den einzelnen Personen aus dem Asylbereich gutgeschrieben werden. Die Folgen dieses Urteils sind weitreichend: Durch die individuellen Gutschriften reduzieren sich die Rückforderungsansprüche markant. Resultiert ein Überschuss, müsste dieser den unterstützten Personen konsequenterweise zurückerstattet werden.

Schweizer Sozialhilfebezüger haben das Nachsehen. Da der Bund für sie keine Globalpauschalen entrichtet, fehlen auf ihrem Sozialhilfekonto entsprechende, mit Steuergeldern finanzierte “Einnahmen”. Bei gleicher Ausgangslage müssen sie einen weit höheren Betrag zurückerstatten als Personen im Asylbereich, und Überschüsse entstehen gar nicht erst. Damit wird die Rechtsgleichheit zum Nachteil von Einheimischen in stossender Weise verletzt.

Wir sind der Meinung, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, und stellen dem Regierungsrat deshalb einige Fragen.

Zum Vorstoss: EA Handlungsbedarf bei den Globalpauschalen im Asylbereich

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