Die meisten Gemeinden publizieren Bauauflagen mit den wichtigsten Angaben zum Gesuch im Internet. Das ist keineswegs zu beanstanden, sondern für die Öffentlichkeit sehr wertvoll. In den letzten Monaten, wohl ausgelöst durch die Corona-Pandemie, sind nun aber mehrere Gemeinden dazu übergegangen, auch die gesamten Baugesuchsunterlagen im Internet zu veröffentlichen (z.B. Innenausbaupläne, detaillierte Baubeschriebe, teils sogar die Baukosten).
Dass detaillierte Gebäudepläne und Baubeschriebe weltweit und uneingeschränkt zum Download zur Verfügung stehen, ist höchst problematisch. Dagegen sprechen nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch kriminalpräventive Gründe. Einerseits ist niemand daran interessiert, den Innenausbau seiner privaten Räume mit sämtlichen Details der ganzen Welt zu offenbaren, und andererseits sollte Einbrechern und Kriminaltouristen die Arbeit nicht noch erleichtert werden. Fraglich ist auch, ob solche Online-Bauauflagen überhaupt rechtens sind.
Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat einige Fragen.
Zum Vorstoss: EA-Online-Bauauflagen im rechtsfreien Raum