Mehr Konsequenz bei Landesverweisungen!

Volk und Stände haben am 28. November 2010 entschieden, dass kriminelle Ausländer ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz bei schweren Delikten verlieren. Das Thurgauer Volk hat der Ausschaffungsinitiative mit 61.1% zugestimmt. So steht es seither in der Bundesverfassung (Art. 121 Abs. 3-6) und seit dem 1. Oktober 2016 – nach langwierigen Debatten über die Umsetzung – auch im Strafgesetzbuch (Art. 66a ff.).

Aufgenommen wurde im Gesetz eine Ausnahmeklausel für schwere Härtefälle. Dem Volk wurde versprochen, die Landesverweisungen «pfefferscharf» umzusetzen. Die Realität sieht anders aus: Ständig wird in den Medien über Fälle berichtet, in denen auf die Anordnung der Landesverweisung verzichtet wurde. Tausende Straftäter kommen in den Genuss der Härtefallklausel und dürfen in der Schweiz bleiben. Besonders stossend ist das bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten.

Kaum ein anderes Land geht mit kriminellen Ausländern so gutmütig um wie wir. Die Bevölkerung – ob Schweizer oder Ausländer – versteht das nicht mehr. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden. Es ist die Aufgabe der Justiz, den Willen des Verfassungs- und Gesetzgebers zu respektieren und umzusetzen. Uns interessiert die Praxis im Kanton Thurgau. Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.

Zum Vorstoss: IP Konsequente Landesverweisungen

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