Motion “Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen”

Der Thurgau gehört zu einer Minderheit von 12 Kantonen, die Liegenschaften doppelt besteuern: Mit der Vermögenssteuer und der Liegenschaftensteuer. Noch 2014 stellte sich der Regierungsrat gegen die Abschaffung, da die Ausfälle aufgrund der finanziellen Situation von Kanton und Gemeinden nicht verkraftbar seien.

Nach dem guten Rechnungsabschluss 2020 können diese Bedenken nicht mehr geteilt werden. Alleine mit der Grundstückgewinnsteuer generierte der Kanton letztes Jahr 79.7 Mio. (19.7 Mio. über Budget), und mit der Handänderungssteuer 30.1 Mio. (5.6 Mio. über Budget).

Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die steuersystematisch höchst fragwürdige Liegenschaftensteuer abzuschaffen. Damit werden alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung befreit. Entlastet werden aber nicht nur sie, sondern indirekt auch alle Mieter und Mieterinnen.

Zum Vorstoss: MO Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen

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