Ziel der Motion ist es, die steuerliche Praxis des «wirtschaftlich-technischen Neubaus» zu beseitigen: Sie führt dazu, dass die Aufwendungen bei grösseren Sanierungen integral als wertvermehrende Anlagekosten (steuerlich nicht abzugsfähig) gelten, während bei kleineren Sanierungen zwischen werterhaltenden (steuerlich abzugsfähig) und wertvermehrenden Aufwendungen (steuerlich nicht abzugsfähig) differenziert wird.
Das «Alles oder nichts»-Prinzip des «wirtschaftlich-technischen Neubaus» führt zu wenig sachgerechten, unbefriedigenden und ungerechten Ergebnissen. Künftig soll daher auch bei umfassenden Sanierungen wieder in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die ausgeführten Arbeiten dem Unterhalt, dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen. Eine steuerrechtlich differenzierte Betrachtungsweise ist auf jeden Fall (sach-)gerechter.
Zum Vorstoss: MO Keine steuerliche Bestrafung von Sanierung und Renovation!