Im direkten Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Vertrauen steht die staatliche Kommunikation mit der Bevölkerung. Eine klare und allgemein akzeptierte Kommunikation erhöht die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Massnahmen. Unklarheit in der Kommunikation hingegen schafft Missverständnisse und Misstrauen in den Staat. Jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass Kommunikationsschwierigkeiten zu Unmut und Frust führen. Weiter liegt es nahe, dass bürgerfreundliche Verständigung und das damit einhergehende Vertrauen die Bereitschaft erhöht, sich an politischen Prozessen zu beteiligen
Der Staat soll sich daher politisch, weltanschaulich und sprachlich neutral verhalten ohne jegliche Bevorteilungen oder Benachteiligungen. Dies gilt insbesondere für Akteure wie z.B. Personen im öffentlichen Dienst, die im Kontakt mit Bürgern stehen. Auch die staatliche Kommunikation hat sachlich, neutral und verständlich zu erfolgen. Der Staat hat sich so zu verständigen, dass sichergestellt wird, dass er von allen verstanden wird und dass seine Bedürfnisse und Anliegen beim Informationsaustausch berücksichtigt werden. Entsprechend sind Behörden gehalten, sprachliche Standardformen zu verwenden. Sprachlich unwissenschaftliche, polarisierende, bevormundende und spaltende Modeerscheinungen überlässt der Staat denjenigen, die es nicht besser wissen.
Mit der beantragten Ergänzung von § 2 der Kantonsverfassung soll wie bis anhin als Regelwerk für einen rechtsstaatlichen, neutralen und demokratischen Umgang zu Gunsten der Allgemeinheit dienen, damit Aufgaben und Befugnisse nur in einem Rahmen ausgeübt werden, welcher die Interessen der Bevölkerung wahrt. Die Erweiterung soll eine Präzisierung der Grundsätze bezwecken bzw. einen weiteren Pfeiler festhalten, nämlich die staatliche Neutralität. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass neuere Entwicklungen auf Potenziale hindeuten, den Rechtsstaat für politische Zwecke zu missbrauchen und staatliche Gewalt gegen Andersdenkende zu richten (Identity Politics). Des Weiteren soll die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze Vertrauen und Sicherheit der Bevölkerung ins Gemeinwesen erhalten, fördern und, wo verloren, wieder zurückgewinnen. Es müsste selbstverständlich sein, dass nicht der Staat den Bürger erzieht, sondern dass die Meinungsbildung umgekehrt verläuft.
Zum Vorstoss: PI Wahrung der politischen, weltanschaulichen und sprachlichen Neutralität des Staates