25.0430Parlamentarische Initiative
Zur Einbürgerung gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung

Grund des Vorstosses:

Die Einbürgerung ist der letzte Akt einer gelungenen Integration. Das Erlangen des Schweizer Bürgerrechts ist nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten verbunden. Zu den Pflichten gehört, dass sich Einbürgerungswillige ungeachtet ihrer Herkunft mit Konflikten zwischen ihrer angestammten Kultur und unserer Rechtsordnung auseinandersetzen und dann eine unverhandelbare Prioritätenordnung akzeptieren: In der Schweiz gilt unser Recht – für alle. Dieses Bekenntnis zu unserer Rechtsordnung und ihrem Vorrang im Konfliktfall ist verbindlich und schriftlich abzugeben. Soweit wider Erwarten zwingende völkerrechtliche Verpflichtungen der Forderung entgegenstehen sollten, enthält die vorliegende Initiative einen entsprechenden Vorbehalt. Eigentlich ist die Forderung aber eine Selbstverständlichkeit, und zwar auch für bereits hier lebende Ausländer. Wird das Bekenntnis verweigert, liegt grundsätzlich ein erhebliches Integrationsdefizit vor, das mindestens so schwer wiegt wie die heute in Art. 62 und 63 AIG ausdrücklich genannten Tatbestände, die einen Widerruf bestehender Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligungen begründen können. Die abschliessende Verhältnismässigkeitsprüfung obliegt aber den Vollzugsbehörden

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Pascal Schmid
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