- Wieso werden in der Kriminalstatistik (PKS) nur Schweizer ausgewiesen und alle anderen Nationalitäten in drei Sammelkategorien (Wohnbevölkerung, Asyl, übrige Ausländer) zusammengefasst?
- Welchen Nationalitäten sind die Beschuldigten bei folgenden Delikten zuzuordnen (PKS; 2022-2024; schweizweit; nach Aufenthaltsstatus): Tötungsdelikte, einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Raufhandel, Angriff, Diebstahl (alle Varianten), Raub, Drohung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte?
- Falls Frage 2 nicht beantwortet wird: Was spricht gegen eine Veröffentlichung? Ist der BR nicht auch der Meinung, dass es für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung essentiell ist, Transparenz zu schaffen?
- Ist der BR bereit, in der PKS künftig alle Nationalitäten zu veröffentlichen?
- Ist der BR bereit, in der PKS künftig auch Eingebürgerte auszuweisen?
Grund des Vorstosses:
Die Kriminalstatistik (PKS) soll es der Öffentlichkeit erlauben, sich ein Bild über die Kriminalitätsentwicklung zu machen. Gleichzeitig soll sie der Politik und den Sicherheitsbehörden als Grundlage dienen, Kriminalität wirksam zu bekämpfen.
Leider sind die gelieferten Informationen unvollständig. Obwohl das BFS über detaillierte Zahlen verfügt, gibt es die Nationalitäten der ausländischen Beschuldigten nicht bekannt und beschränkt sich auf eine Zuordnung zu drei Sammelkategorien (Wohnbevölkerung, Asyl, übrige Ausländer). Transparent ausgewiesen wird nur eine Nationalität: die Schweizer.
Dadurch werden Kriminalitätsursachen verschleiert, insbesondere der offenkundige Zusammenhang zwischen Gewaltkriminalität und der Sozialisierung in bestimmten kulturellen Umfeldern, welche Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung eigener Interessen sehen (vgl. dazu demnächst Frank Urbaniok, Schattenseiten der Migration). Auswertungen aus einzelnen Kantonen bestätigen, dass gewisse Nationalitäten weit überdurchschnittlich kriminell sind, während andere unterdurchschnittlich kriminell sind.
Die amtlich verordnete Intransparenz behindert die Handlungsfähigkeit des Parlaments, zumal das BFS genauere Einblicke auch auf Anfrage hin mit fadenscheinigen Begründungen verweigert. Dies erschwert eine wirksame Gesetzgebung im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, was angesichts der stark ansteigenden Ausländer- und Asylkriminalität unhaltbar und inakzeptabel ist.
Antwort des Bundesrates:
1. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist seit der Revision im Jahr 2009 jeweils im Jahresbericht für das Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0), das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) und das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) die Nationalitäten im Detail aus (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Polizei > Übersicht.
Die Auswertungen nach einzelnen Nationalitäten der beschuldigten Personen wurden im Laufe der Jahre ausgeweitet und stehen seit mehr als 10 Jahren für die einzelnen Titel des StGB (Leib und Leben, Vermögen etc.) detailliert zur Verfügung (www.bfs.admin.ch > Statistiken > Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Beschuldigte Personen > Strafgesetzbuch (StGB): Beschuldigte Personen nach StGB-Titel, Aufenthaltsstatus und Nationalität).
2. – 4. Da es sich bei den in der PKS registrierten Personen zum Zeitpunkt der Datenerfassung noch um Beschuldigte handelt, für die die Unschuldsvermutung gilt, und die provisorische rechtliche Einordnung der Tat nicht von Juristen vorgenommen wird, ist eine Publikation der Nationalitäten für einzelne Straftaten statt von zusammenfassenden Titeln (d.h. z.B. Betrug statt Vermögensdelikte) nicht vorgesehen.
Die Strafurteilsstatistik (SUS) weist dahingegen die rechtskräftig verurteilten Personen aus, die ins Strafregister VOSTRA eingetragen worden sind. Dabei gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr und die rechtliche Einordung wurde von Juristen vorgenommen. Aus diesem Grund bereitet das Bundesamt für Statistik, nach intensiven Abklärungen innerhalb der Bundesverwaltung und mit ihren externen Partnern die Publikation von Straftaten nach Nationalität der rechtskräftig verurteilten Personen unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben vor, um damit dem öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen. Die Publikation dieser Auswertungen ist voraussichtlich im Oktober 2025 geplant.
5. Sowohl die polizeiliche Kriminalstatistik als auch die Strafurteilsstatistik enthalten keine Informationen zu einer möglichen Einbürgerung, sondern ausschliesslich Daten zur aktuellen Staatsangehörigkeit der Person.
Chronologie:
Diskussion verschoben
20.06.2025
Nationalrat