Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Anti-Drogen-Plakatkampagnen an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen, Schulen, Ausbildungsstätten usw. durchzuführen. In Zusammenarbeit mit den Kantonen beauftragt der Bundesrat Fachpersonen für Suchtmittelfragen, die Jugendlichen in Schulen sowie Lehr- und Ausbildungsstätten für die Gefährlichkeit von Drogen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Lebenserwartung zu sensibilisieren. Die Kurse in den Bildungseinrichtungen werden von eigens dafür ausgebildeten Drittpersonen durchgeführt, gleichermassen wie Kurse zu Sexualerziehung, Strassenverkehr, Aufklärung über HIV und Geschlechtskrankheiten oder Tabak und Alkohol. Die Themen können zusammengefasst werden, sofern es Sinn macht und die Kursleitenden über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Der Bundesrat muss sämtliche anderen nutzbringenden Massnahmen treffen, um Jugendliche, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Lernende für die Gefahr von Drogenabhängigkeit zu sensibilisieren.
Grund des Vorstosses:
Angesichts neuer Drogen wie Fentanyl und neuer Konsummethoden, die extrem schnell abhängig machen und bei denen sich der Gesundheitszustand der Betroffenen rapide verschlechtert, muss der Bundesrat situationsgerechte Präventionsmassnahmen zur Sensibilisierung der Jugendlichen für diese noch gefährlicheren Substanzen und zur Bekämpfung dieser neuen Drogen ergreifen. In der Westschweiz sah man Anti-Drogen-Plakate, zum Beispiel mit dem Slogan: «Informieren Sie Ihre Kinder, bevor Drogendealer es tun.» Auch wenn man die Initiatorin dieser Aufklärungskampagne hinterfragen kann, so ist die Wirkung der Anti-Drogen-Plakate auf die Allgemeinheit zu begrüssen. Denn die schockierenden Aussagen über die Auswirkungen von Drogen haben eine rasche Wirkung auf die Leserschaft.Kampagnen von Bund und Kantonen werden eher lokal mit Fokus auf Schadensverminderung und Repression durchgeführt.Tatsächlich hat sich die Situation verschlechtert und Drogen – derzeit insbesondere Kokain – verbreiten sich zunehmend, was sehr ernst zu nehmen ist. Bei den Präventionsmassnahmen müssen die Orte und Städte mit der höchsten Konsumrate vorrangig behandelt werden.
Antwort des Bundesrates:
Die Prävention ist eine zentrale Säule der Schweizer Drogenpolitik. In diesem Zusammenhang gilt es, den Jugendschutz besonders zu berücksichtigen. Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass die Schulen und Ausbildungsstätten dafür geeignet sind. Sie bieten optimale Rahmenbedingungen für Gesundheitsförderung und Prävention sowie für die Früherkennung und Frühintervention, da in diesen Settings die meisten Kinder und Jugendlichen erreicht werden können. Der Bundesrat erachtet jedoch reine Informationsvermittlung als nicht ausreichend für eine wirksame Prävention des Suchtmittelkonsums bei Jugendlichen. Mit Plakatkampagnen können diese zu wenig erreicht werden. In der Fachwelt herrscht zudem Konsens, dass schockierende Botschaften sogar kontraproduktiv sein können, da die wiederholte Konfrontation mit solchen Botschaften unter anderem zu ihrer Banalisierung beitragen kann. Zielführend ist vielmehr eine spezifische und stufengerechte Suchtprävention. Diese Suchtprävention kann mit Hilfe von geeigneten Lehrmitteln, die für die Integration in den Unterricht konzipiert sind, durchgeführt werden. Verschiedene Fachorganisationen wie éducation21 oder Sucht Schweiz erarbeiten Unterrichtsmaterialien, die den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zur Prävention im schulischen Bereich gehört auch die Entwicklung psychosozialer Kompetenzen, die darauf abzielen, das Selbstwertgefühl, die Stressbewältigung und die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Diese Kompetenzen sind integraler Bestandteil der Lehrpläne. Schliesslich bietet die Zusammenarbeit mit externen Fachpersonen, die punktuell in den Klassen unterrichten, eine ergänzende Perspektive zum Unterricht durch das Lehrpersonal. In einigen Kantonen sind die kantonalen Suchtberatungsstellen mit diesen Aufgaben beauftragt. Die Kantone sind gestützt auf das Betäubungsmittelgesetz (Art. 3b Abs. 1 BetmG; SR 812.121) primär für die Umsetzung von Präventionsmassnahmen zuständig und sie legen nach Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101) die Inhalte des Schulunterrichts fest. Die drei sprachregionalen Lehrpläne für die obligatorische Schule sind kompetenzorientiert, sie beinhalten auch die Stärkung der psychosozialen Kompetenzen. Wie im Artikel 3b Absatz 2 BetmG vorgesehen unterstützt der Bund im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht (www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitsstrategien > Sucht) die Kantone, Gemeinden, Schulen und Fachpersonen mit der Entwicklung von Grundlagen und Instrumenten für die Prävention in den Bereichen Schule und Freizeit. Er unterstützt auch das Schulnetz21 in Zusammenarbeit mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie Jugenddachverbände in Bezug auf suchtpräventive Aktivitäten. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Bundes, Präventionsfachleute mit der Durchführung konkreter Kurse für die Schulen zu beauftragen. Die Zuständigkeit für die Inhalte des Schulunterrichts liegt bei den Kantonen.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.