Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Armeeführung Vorschläge zu erarbeiten und in Pilotprojekten umzusetzen, die zu einem ausgewogeneren Geschlechterverhältnis in militärischen Einheiten führen sollen. Namentlich soll probeweise umgesetzt werden:
- Frauen nur einmal jährlich oder alle zwei Jahre in die Rekrutenschule einteilen.
- Frauen innerhalb einer Rekrutenschule so einteilen, dass Kompanien oder Züge entstehen, bei denen das Geschlechterverhältnis möglichst ausgeglichen ist.
- Eine Truppe, welche ausschliesslich Frauen offensteht, soll gegründet werden.
Grund des Vorstosses:
Gemäss der Studie «Diskriminierung und sexualisierte Gewalt […] in der Schweizer Armee» sind Frauen, die in der Armee Dienst leisten, nicht sicher vor Diskriminierung und Gewalt. Der Umstand, dass all die Frauen, die einen freiwilligen Dienst leisten, während ihrem Dienst diesem Risiko ausgesetzt sind, ist stossend. Darüber hinaus gibt die Studie einen Hinweis darauf, warum die Armee in den Augen vieler Frauen und namentlich deren Eltern unattraktiv ist: Welche Eltern würden ihre Töchter zum Militärdienst motivieren, wenn sie wissen, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit diskriminiert werden und sexueller Gewalt ausgesetzt sein würden?
Die Situation könnte verbessert werden, wenn das zahlenmässige Verhältnis von Frauen und Männern ausgeglichener wäre:
Über die gesamte Armee kann dies erreicht werden, wenn Frauen nicht bei jedem RS-Start eingezogen werden. Da die Herbst-RS meistens weniger Rekruten umfasst, bietet sich diese besonders an.
Innerhalb einer militärischen Einheit kann ein besseres Geschlechterverhältnis erreicht werden, indem Frauen auf einzelne Untereinheiten konzentriert werden.
Ferner sollte die zusätzliche Möglichkeit bestehen, den Militärdienst in einer reinen Fraueneinheit zu leisten. Für Frauen, die aktuell einen Militärdienst für sich selbst nicht in Betracht ziehen, könnte dies zum entscheidenden Grund werden, diese Frage nochmals zu prüfen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Armee würde deutlich gesteigert, wenn bekannt wäre, dass Frauen den Dienst in einer reinen Fraueneinheit leisten können, wenn sie dies wünschen. Diese Möglichkeit soll als zusätzliche Option für Frauen ausgestaltet sein, ohne deren grundsätzliche Möglichkeit einzuschränken, in allen Truppengattungen Dienst zu leisten. Die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter muss garantiert bleiben.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat nimmt die Ergebnisse der Studie «Diskriminierung und sexualisierte Gewalt aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung in der Schweizer Armee» sehr ernst und unterstützt den beschlossenen Massnahmenplan, der gemeinsam mit dem Studienbericht dargelegt und veröffentlicht wurde.
Die vorgeschlagenen Massnahmen der vorliegenden Motion sind jedoch nicht mit der Strategie der Schweizer Armee zur Positionierung und Gleichbehandlung von Frauen, die Militärdienst leisten wollen, vereinbar.
Zu den konkreten Vorschlägen:
1. Die Limitierung der verfügbaren Rekrutenschulstarts für Frauen bedeutet eine Ungleichbehandlung, deren Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung (Art. 8, Abs 1 und 3 [BV; SR 101]) geprüft werden müsste, schränkt die Vereinbarkeit des Militärdienstes mit dem zivilen Leben ein und führt deshalb kaum zu einer Steigerung des Frauenanteils in der Schweizer Armee. Zudem würde dadurch eine mögliche Kaderlaufbahn für Frauen eingeschränkt und wäre nur unter grösserem zeitlichem Aufwand möglich.
2. Aufgrund des Frauenanteils in der Schweizer Armee ist es in den allermeisten Truppengattungen nicht möglich, ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis herzustellen.
Bereits heute kann bei der Rekrutierung und der Zuteilung der Funktion dem Wunsch Rechnung getragen werden, in einer Truppengattung Dienst zu leisten, in der es in der Regel auch andere Frauen gibt. Im Gespräch kann dies ermittelt werden.
Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass eine Einschränkung der für Frauen offenstehenden Funktionen nicht zur Gleichbehandlung von Frauen beiträgt.
3. Der Bundesrat hält die Isolierung von Frauen in eigenen Truppen nicht für eine adäquate Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt in der Schweizer Armee. Diskriminierung und sexualisierte Gewalt müssen an der Wurzel bekämpft werden, worauf die beschlossenen Massnahmen aus der veröffentlichten Studie auch abzielen. Im gesellschaftlichen Leben verzichten wir auf eine konsequente Trennung von Männern und Frauen und streben eine gleichberechtigte Teilhabe an. Die Schweizer Armee versucht diese gesellschaftliche Realität soweit wie möglich abzubilden und trägt damit zur Gleichstellung der Geschlechter bei. Die Vereinbarkeit einer solchen Ungleichbehandlung mit der Bundesverfassung (Art. 8, Abs 1 und 3 BV) müsste in jedem Fall geprüft werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.