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Finanzierung Landesverteidigung

Grund des Vorstosses:

Mit diesen Einsparungen kann ein Teil der nicht mehr vorhandenen Verteidigungsfähigkeit, welche zu den verfassungsrechtlichen Kernaufgaben des Bundes gehört, wieder hergestellt werden. Das Budget «Rüstungs- und Investitionsausgaben» würde von 2027 bis 2030 degressiv eine jährlich Steigerung von 6 bis 4 % gegenüber den heute im Finanzplan ausgewiesenen Budgetzahlen erfahren. Insbesondere im Bereich Luftverteidigung und der weitreichenden Feuerunterstützung für die Kampftruppe (Raketenartillerie) besteht ein grosser Handlungsbedarf, wo zusätzlich noch nicht einkalkulierte Mehrkosten auf die Schweiz zukommen. Im Kontext der ungebremsten Steigerung der Bundespersonalkosten in den letzten 10 Jahren von rund 4,5 Mrd. Franken auf 6,6 Mrd. Franken, ist das beim Personal anvisierte Sparpotenzial im tiefen einstelligen Prozentbereich vertretbar. Dabei muss nicht zwingend eine Stellenreduktion im Vordergrund stehen. Einsparpotenziale sollen vorwiegend bei den Anstellungsbedingungen, z.B. einer degressiven Vergütungsstruktur ab einem gewissen Alter, tieferen Zulagen, reduzierten Ferienansprüche u.s.w. ausgemacht werden. Als Richtlinie sollen die durchschnittlichen Anstellungsbedingungen der Privatwirtschaft herangezogen werden.

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat verfolgt das Anliegen des Motionärs nach einer effizienten Mittelverwendung sowie einer wirksamen Landesverteidigung aktiv. Er hat in den vergangenen Jahren mehrere Massnahmen beschlossen, um das Wachstum der Personalausgaben zu drosseln und die Finanzierung der Armee zu stärken. So umfasst das Entlastungspaket 2027, dessen Beratung derzeit im Parlament hängig ist, Kürzungen von insgesamt 300 Millionen Franken im Eigenbereich, wovon rund 180 Millionen auf die Personalausgaben entfallen. Davon werden etwa 100 Millionen durch Anpassungen bei Besoldung und Anstellungsbedingungen erzielt. Etwa 80 Millionen werden durch Querschnittsmassnahmen sowie durch Aufgabenverzichte und Effizienzsteigerungen in den Departementen realisiert. Die Ausgaben der Armee sollen 2032 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreichen; dies bedingt eine Erhöhung der jährlichen Ausgaben von heute rund 6 Milliarden auf 10 Milliarden Franken im Jahr 2032.

 

Die im Antrag geforderte pauschale Kürzung der Personalausgaben um jährlich 3 Prozent erachtet der Bundesrat jedoch als nicht zielführend. Ein solcher Mechanismus ginge mit erheblichen Risiken für die Erfüllung der Bundesaufgaben einher. Rund 42 Prozent der Vollzeitstellen der Bundesverwaltung können ausserdem direkt dem Sicherheitsbereich zugeordnet werden. Eine Senkung im beantragten Umfang liesse sich weder allein durch Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen noch durch Effizienzsteigerungen realisieren, sondern hätte faktisch einen erheblichen Leistungsabbau und Verzögerungen insbesondere auch bei der digitalen Transformation der Bundesverwaltung zur Folge. Dies umso mehr, als mit den bereits beschlossenen Querschnittskürzungen im Zeitraum 2022 bis 2028 von kumuliert rund 4 Prozent der Spielraum für Effizienzsteigerungen weitgehend ausgeschöpft sein dürfte.

 

Auch die beantragte Plafonierung der Ausgaben für Beratung und externe Dienstleistungen auf jährlich 600 Millionen Franken könnte sich negativ auf die zeitgerechte und qualitativ hochstehende Aufgabenerfüllung durch die Verwaltung auswirken. Solche Leistungen sind in verschiedenen Bereichen notwendig, etwa bei kurzfristigem Bedarf an hochspezialisierter Expertise, für unabhängige Beurteilungen oder zum Abfedern von Auftragsspitzen. Eine starre Obergrenze für entsprechende Ausgaben könnte dazu führen, dass zentrale Projekte im Bereich Digitalisierung, Infrastruktur oder Sicherheit nicht wie geplant umgesetzt werden könnten. Ausserdem gilt es zu berücksichtigen, dass auch in diesem Bereich in jüngster Zeit bereits Querschnittskürzungen vorgenommen wurden (z. B. 35 Millionen im Voranschlag 2025). Derzeit betragen die Ausgaben für Beratung und externe Dienstleistungen jährlich noch rund 660 Millionen Franken, wovon rund 180 Millionen Franken auf das VBS entfallen. Ab 2027 sinken sie auf unter 650 Millionen Franken.

 

Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Rüstungs- und Investitionsausgaben für die Verteidigungsfähigkeit bewusst. Deshalb hat er bereits substanzielle Aufstockungen dieser Kredite vorgesehen. Das Entlastungspaket 27 bildet dabei die Grundlage, um die wachsenden Armeeausgaben in den Jahren 2027 und 2028 zu finanzieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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