Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Budget 2027 die kumulierten Personalausgaben um 3 % gegenüber dem Budget 2026 zu senken, und in der Finanzplanung 2028 bis 2030 ebenfalls die kumulierten Personalausgaben gegenüber den Vorjahren jeweils jährlich um 3 % zu senken. Für die Jahre 2027 bis 2030 sollen die Ausgaben für Beratung und externe Dienstleistungen bei jährlich 600 Mio. Franken plafoniert werden. Die mit diesen Massnahmen frei werdenden Finanzmittel sollen vollumfänglich in die jährlichen Budgetpositionen «Rüstungs- und Investitionsausgaben» von 2027 bis 2030 einfliessen.
Grund des Vorstosses:
Mit diesen Einsparungen kann ein Teil der nicht mehr vorhandenen Verteidigungsfähigkeit, welche zu den verfassungsrechtlichen Kernaufgaben des Bundes gehört, wieder hergestellt werden. Das Budget «Rüstungs- und Investitionsausgaben» würde von 2027 bis 2030 degressiv eine jährlich Steigerung von 6 bis 4 % gegenüber den heute im Finanzplan ausgewiesenen Budgetzahlen erfahren. Insbesondere im Bereich Luftverteidigung und der weitreichenden Feuerunterstützung für die Kampftruppe (Raketenartillerie) besteht ein grosser Handlungsbedarf, wo zusätzlich noch nicht einkalkulierte Mehrkosten auf die Schweiz zukommen. Im Kontext der ungebremsten Steigerung der Bundespersonalkosten in den letzten 10 Jahren von rund 4,5 Mrd. Franken auf 6,6 Mrd. Franken, ist das beim Personal anvisierte Sparpotenzial im tiefen einstelligen Prozentbereich vertretbar. Dabei muss nicht zwingend eine Stellenreduktion im Vordergrund stehen. Einsparpotenziale sollen vorwiegend bei den Anstellungsbedingungen, z.B. einer degressiven Vergütungsstruktur ab einem gewissen Alter, tieferen Zulagen, reduzierten Ferienansprüche u.s.w. ausgemacht werden. Als Richtlinie sollen die durchschnittlichen Anstellungsbedingungen der Privatwirtschaft herangezogen werden.