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Verbot von Trans-Operationen bei Minderjährigen in der Schweiz

Grund des Vorstosses:

Geschlechtsangleichende Operationen in der Schweiz haben in den letzten Jahren zugenommen, überwiegend von weiblich zu männlich. Die Zahl hat sich bei den Jugendlichen seit 2018 verdreifacht. Die Rechtslage in der Schweiz ist immer noch offen, und es liegt in der Verantwortung der Ärzte, ob sie solche Eingriffe vornehmen. In den letzten Jahren erhielt das Thema in Social Media und auch an Schulen mehr Beachtung bei Jugendlichen. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, denn Jugendliche sollen vor unumkehrbaren Eingriffen geschützt werden, und solche weitreichenden Entscheide sollen wohlüberlegt sein. Ein Jugendlicher befindet sich in der Pubertät in einer heiklen Entwicklungsphase. Auch viele Psychiater und Eltern warnen vor Eingriffen vor dem Erwachsenenalter. So bereut auch die betroffene Frau Brönimann ihren Eingriff und fordert, dass Minderjährige sich noch keinen Geschlechtsoperationen unterziehen dürfen.

Im Kanton Zürich schuf die Zürcher Gesundheitsdirektion ein neues Netzwerk mit verschiedenen Fachpersonen. Dieses soll die Qualität der Abklärungen bei trans Jugendlichen sicherstellen. Geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen sollen mit äusserster Zurückhaltung vorgenommen werden, und in jedem Fall soll das Einverständnis der Eltern eingeholt werden. Man kann erst mit 18 Jahren abstimmen und wählen oder heiraten. Eine grosse Verantwortung, sich Geschlechtsteile umoperieren zu lassen, soll auch erst mit Volljährigkeit möglich sein. Sogenannte Pubertätsblocker sollen in der Schweiz nur noch im Rahmen von wissenschaftlichen Studien unter wissenschaftlicher Begleitung verabreicht werden, wie dies auch im Kanton Zürich umgesetzt wird. 

Ist der Entschluss bei Volljährigkeit gereift und leidet eine Person unter ihrer Geschlechtsidentität, kann die Operation mit Volljährigkeit immer noch vorgenommen werden. Auch andere Länder wie Dänemark, Schweden und Finnland haben gesetzliche Schranken erlassen. 

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